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Allgemeine Reisebedingungen – Gastticketvertrag
1. Einleitung
(1) Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen bilden zusammen mit den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Reederei die Grundlage für Ihren Vertrag mit NCL (Bahamas) Ltd., die als Norwegian und/oder Norwegian Cruise Line, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz auf den Bermudas, firmiert. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 bei Aufforderung oder auf Empfehlung durch Regierungs- und Gesundheitsbehörden in den Vereinigten Staaten und Rechtssystemen anderer Länder, in denen das Schiff anlegt, zu überarbeiten oder zu ändern. Unsere Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 werden bei Bedarf aktualisiert. Die Richtigkeit aller Angaben bezieht sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung, die Angaben können sich jedoch ändern.
(2) Ihr Reisepreis beinhaltet alle Mahlzeiten in den Hauptrestaurants, Snack- und Buffetrestaurants, Unterhaltung an Bord (es sei denn, es handelt sich um den Teil einer Dining-Entertainment-Produktion), zahlreiche Aktivitäten an Bord, die Nutzung vieler Einrichtungen an Bord, detaillierte Hafeneinweisungen, Hafengebühren, Abfahrtssteuern, Gepäckabfertigung, und wo es Teil Ihrer vertraglichen Pauschalreise ist, Flüge, Hotelaufenthalte (nur Zimmer) und Transfers zwischen Flughafen, Hotel und Schiff (für Flüge inklusive Kreuzfahrten oder wenn diese gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Kreuzfahrt erworben werden). Nicht im Reisepreis enthalten sind (sofern bei der Buchung nicht anders angegeben) Getränke, Servicegebühren, Trinkgelder im Zusammenhang mit Dienstleistungen, optionalen Programmen oder Aktivitäten wie Landausflügen oder Mahlzeiten an Land (sofern in der Reisebeschreibung nicht anders angegeben), persönliche Dienstleistungen, andere an Bord erhältliche Artikel, Flughafentransfers, wenn Sie nur die Kreuzfahrt gebucht haben (sofern diese nicht gleichzeitig mit der Buchung der Kreuzfahrt erworben wurden), alle Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer), die von den örtlichen Behörden während des Aufenthalts im Hafen oder in den Hoheitsgewässern auf Waren oder Dienstleistungen erhoben werden, sowie alle anderen Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich in Ihrem Reisepreis enthalten sind.
(3) Sofern nicht anders angegeben, gelten diese Allgemeinen Reisebedingungen nur für reine Kreuzfahrten oder für Kreuzfahrten inklusive Flug oder An/Abreisepakete und gegebenenfalls für die anderen Dienstleistungen (wie Flughafentransfers und andere Landarrangements), die Sie vor der Abreise bei uns buchen und denen wir im Rahmen unseres Pauschalreise-Vertrags zustimmen, diese im Rahmen des Pauschalreisevertrages für Sie bereitzustellen und verantwortlich durchzuführen. Alle Verweise in diesen Allgemeinen Reisebedingungen auf "Kreuzfahrt", "Urlaub", "Urlaubsarrangements", "Buchung", "Vertrag", "Pauschale" oder "Arrangements" bedeuten, sofern nicht anders angegeben, solche Urlaubsarrangements. Verweise auf ʺAbreise" bedeuten den Beginn Ihres Urlaubsarrangements.
(4) Wenn Sie unser Kreuzfahrtarrangement über einen anderen Reiseveranstalter buchen, dann kommt Ihr Pauschalreise-Vertrag mit diesem Reiseveranstalter und nicht mit uns zustande. Ihr Reiseveranstalter ist dann für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach Maßgabe und in Übereinstimmung mit seinen Bedingungen und unseren geltenden Beförderungsbedingungen verantwortlich. Wenn Sie ein reines Kreuzfahrtarrangement über ein Reisebüro buchen, kann Ihr Vertrag mit uns oder dem Reisebüro zustande kommen, je nachdem, wie Ihre Buchung erfolgt und ob Sie im Zusammenhang mit Ihrer Kreuzfahrt andere Dienstleistungen wie Flüge von oder über das Reisebüro erwerben. Wenn Ihr Vertrag mit Ihrem Reisebüro zustande kommt, gelten dessen Bedingungen zusammen mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen. Für alle Kreuzfahrten mit internationaler Beförderung (im Sinne des nachstehenden Athener Übereinkommens von 1974) gelten für Ihre Kreuzfahrt und das Ein- und Ausschiffen die Bestimmungen der EG-Verordnung 392/2009 über die Haftung von Beförderern bei Unfällen von Reisenden (die einige Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See in der Fassung des Protokolls von 2002 ("Athener Übereinkommen") enthält) und/oder das Athener Übereinkommen, wie in Klausel 12 dieser Allgemeinen Reisebedingungen erwähnt.
(5) Die Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen findet für Ihren Vertrag Anwendung.
(6) In diesen Allgemeinen Reisebedingungen bedeutet "Sie", "Ihr" und "Gast" jede oder eine beliebige in der Buchung genannte Person (einschließlich aller Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt oder ersetzt werden). "Wir", "uns", "unsere", "Norwegian Cruise Line" und "Norwegian" bedeutet NCL (Bahamas) Ltd., die als Norwegian Cruise Line firmiert.
(7) Wenn Sie Bürger oder Einwohner von der Krim, Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea), Kuba, Sudan, Syrien, Iran, Russland oder Weißrussland oder von einem anderen Land, gegen das das Finanzministerium der Vereinigten Staaten (United States Department of the Treasury) Sanktionen verhängt hat, sind, beachten Sie bitte Klausel 29 dieser Allgemeinen Reisebedingungen. Sie dürfen auf keinem unserer Schiffe fahren, es sei denn, Sie erfüllen die in Klausel 29 genannten Voraussetzungen.
2. Öffentliche Gesundheit, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 und anderen potentiellen Pandemien, Verständnis der Risiken
(1) Es wird empfohlen, sich vor Buchung von einem Arzt beraten zu lassen. Gäste werden darum gebeten, sich hinsichtlich der möglichen Risiken von Reisen für Ihre eigene Gesundheit von ihrem Arzt/Zentrum für Reisemedizin beraten zu lassen und die Websites der jeweiligen nationalen Gesundheitsministerien oder entsprechenden lokalen Regierungsstellen, die sich mit Verbraucher- und Reisegesundheitsfragen in Ihrem Land befassen, zu besuchen, um aktuelle Informationen zu erhalten. Es wurde festgestellt, dass ältere Personen und Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen ein erhöhtes Risiko für lebensbedrohliche Komplikationen im Hinblick auf Infektionen mit COVID-19 haben. Der Gast erkennt an, versteht und akzeptiert, dass der Gast und andere Passagiere an Bord des Schiffs, in Terminals und Boardingbereichen oder während Aktivitäten an Land und/oder auf Reisen zum oder vom Schiff übertragbaren Krankheiten ausgesetzt sein können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf COVID-19 und seine Varianten, Grippe, Erkältungen, Noroviren und potenzielle neue, noch unbekannte Krankheiten. Der Gast versteht außerdem und akzeptiert, dass das Risiko, sich mit diesen übertragbaren und anderen Krankheiten zu infizieren, das bei den meisten Aktivitäten besteht, bei denen Personen interagieren und gemeinsame Einrichtungen nutzen, außerhalb unserer Kontrolle liegt und unter keinen Umständen eliminiert werden kann. Der Gast akzeptiert im Rahmen dieses Gastticketvertrages wissentlich und freiwillig diese Risiken, einschließlich des Risikos schwerwiegender Erkrankungen oder der Todesfolge und/oder aller zugehörigen Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen jeglicher Art.
(2) Zustimmung zur Einhaltung der aktuellen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19. Unsere Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 unterliegen den Weisungen und Richtlinien etablierter Gesundheitsbehörden in den Vereinigten Staaten, der EU und anderen Ländern, die Reiseziele des Schiffs sind, einschließlich der US-Behörde Centers for Disease Control and Prevention („CDC“) sowie anderer internationaler, nationaler und regionaler Gesundheitsbehörden, sobald das Schiff Reiseziele besucht, die sich in deren Zuständigkeitsbereich befinden. Der Gast erkennt an, dass diese Richtlinien von Zeit zu Zeit geändert werden können und dass dementsprechend auch unsere Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 geändert werden können. Der Gast stimmt ausdrücklich zu, die Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 nicht nur wie in diesem Gastticketvertrag, jederzeit einzuhalten, einschließlich vor der Einschiffung, an Bord, bei Aufenthalten in Anlaufhäfen, auf Landausflügen und bei der endgültigen Ausschiffung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen unseren hierin und denen auf unserer Website beschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 sind die auf der Website beschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen maßgeblich. Die Zustimmung des Gastes zur Einhaltung unserer Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Gastticketvertrages. Der Gast stimmt zu, dass die hierin beschriebenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 ebenfalls für COVID-19-Varianten und potenzielle neue, noch unbekannte Krankheiten gelten. Der Gast erklärt sich außerdem damit einverstanden, alle öffentlich bekannten Hafen-/Landesvorschriften zu befolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Hafen-/Landesvorschriften in Bezug auf COVID-19.
(3) Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19. Der Gast versteht, dass unsere Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 unter anderem (aber nicht ausschließlich) folgende Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen beinhalten können oder beinhalten werden: (1) Bereitstellung eines präzise, wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllten Gesundheitsfragebogens für jeden Gast in Form eines Formulars, das sämtliche, von uns oder nach unserem eigenen Ermessen auf Grundlage von Empfehlungen relevanter Regierungs- oder Gesundheitsbehörden vor der Einschiffung geforderten gesundheits- oder reisebezogenen Fragen enthält; (2) Tests vor der Einschiffung und/oder regelmäßige Tests oder Temperaturmessungen jedes Gastes gefolgt von einer Zeit der Isolation bis die Testergebnisse verfügbar sind; (3) Änderungen von Kapazitäten für Aktivitäten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Restaurants, Fitnessstudios, Entertainment an Bord und Landausflüge), die die Möglichkeit von Gästen, an bestimmten Aktivitäten teilzunehmen, beschränken können oder ausschließen;
(4) Verpflichtung jedes Gastes (ausgenommen Kinder im Alter von unter 2 Jahren) zum Tragen einer Gesichtsmaske in den meisten Bereichen außerhalb der Kabine des Gastes an Bord des Schiffs, bei der Einschiffung, der Ausschiffung und auf Landausflügen;
(5) Verpflichtung der Gäste zur Einhaltung von Abstandsregeln und/oder zur Vermeidung von Gruppenbildung in jedem Bereich/zu jedem Zeitpunkt an Bord des Schiffs, bei der Einschiffung, der Ausschiffung und auf Landausflügen; (6) zusätzliche Beschränkungen auf Landausflügen gemäß regionaler Bedingungen, einschließlich der Verweigerung der Ausschiffung an Reisezielen, sofern es sich nicht um eine Teilnahme an von uns zugelassenen Landausflügen handelt;
(7) Verpflichtung der Gäste zur Desinfizierung der Hände beim Betreten oder Verlassen öffentlicher Bereiche;
(8) Verbote, dass Gäste Kabinen verlassen, Quarantäne oder notfallmäßige Ausschiffung von Gästen, falls dies nach unserem eigenen Ermessen erforderlich ist, um die Verbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern oder einzudämmen;
(9) Verpflichtung der Gäste zum rechtzeitigen Ausfüllen von Ermächtigungen oder Einverständniserklärungen, die wir zur Umsetzung unserer Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 benötigen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf medizinische Informationen und Einverständniserklärungen zur Nutzung und zum Schutz personenbezogener, medizinischer Daten) und;
(10) andere Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, die nach unserem eigenen Ermessen erforderlich sind, um das Risiko der Ausbreitung von COVID-19 zu reduzieren.
(4) Verpflichtende Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19. Ungeachtet anderer hierin oder in unserer Rückerstattungsrichtlinie enthaltenen Bestimmungen sind wir bei einer Nichteinhaltung unserer Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 oder der Bestimmungen dieses Gastticketvertrages durch Gäste oder Mitglieder der Reisegruppe eines Gastes berechtigt, die Einschiffung oder ein erneutes Betreten des Schiffs zu verweigern, eine Quarantäne an Bord des Schiffs oder eine Ausschiffung anzuweisen, Fälle, den Regierungs- oder Gesundheitsbehörden zu melden oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die nach unserem eigenen Ermessen erforderlich sind, um die Gesundheit und das Wohlbefinden anderer zu schützen. In solchen Fällen hat der Gast keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Schadensersatz jeglicher Art. Gäste tragen die Verantwortung für alle zugehörigen Kosten und Strafen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reisekosten und Kosten zur Bereitstellung angemessener Reisedokumente für jeden Hafen, einschließlich zur Rückführung. Wir haften unter keinen Umständen für Schäden oder Ausgaben, die einem Gast durch Verweigerung der Einschiffung oder des erneuten Betretens des Schiffs, Anweisungen einer Quarantäne oder einer Ausschiffung oder andere von uns ergriffene Maßnahmen entstehen.
(5) Positiver COVID-19-Test des Gastes vor der Einschiffung. Der Gast stimmt zu, dass die Einschiffung verweigert wird, falls dieser innerhalb von 14 Tagen vor der Einschiffung positiv auf COVID-19 getestet wurde, Anzeichen oder Symptome von COVID-19 zeigte, engen Kontakt zu einer Person hatte, bei der eine Infektion mit COVID-19 bestätigt oder vermutet wurde oder falls wir nach eigenem Ermessen feststellen, dass der Gast aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht reisefähig ist. Unter diesen Umständen fallen Stornierungsgebühren an, und wir sind nicht haftbar für Entschädigungen oder andere Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entschädigungen für Unterkunft oder Weiterreise.
(6) Positiver COVID-19-Test des Gastes während der Kreuzfahrt. Der Gast versteht und stimmt zu, dass wir das Recht haben, bei einem positiven COVID-19-Test oder bei Anzeichen oder Symptomen von COVID-19 nach der Einschiffung, selbst wenn der Gast alle Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 eingehalten hat, eine Ausschiffung zu veranlassen, ein erneutes Betreten nach einem Landausflug zu verweigern oder eine Quarantäne des Gastes oder der Mitglieder der Reisegruppe des Gastes anzuweisen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die nach unserem eigenen Ermessen erforderlich sind, um die Gesundheit und das Wohlbefinden anderer zu schützen. Eine Rückerstattung ist unter diesen Umständen ausgeschlossen. In diesen Fällen tragen Gäste die Verantwortung für alle anfallenden Kosten und Gebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reisekosten. Wir haften unter keinen Umständen für Kosten, Schäden oder Ausgaben, die einem Gast entstehen
3. Wie Sie Ihre Reservierung vornehmen
(1) Bevor Sie eine Buchung vornehmen, müssen Sie sich vergewissern, dass Sie die geltenden Allgemeinen Reisebedingungen gelesen und verstanden haben Sie werden daher gebeten zu bestätigen, dass Sie die Buchungsbedingungen gelesen haben, bevor Ihre Buchung von uns angenommen wird. Die in der Buchung erstgenannte Person ("Reiseanmelder") muss mindestens 18 Jahre alt sein -ausgenommen Routen, die in Nordamerika oder China beginnen oder enden oder Häfen in Nordamerika oder China anlaufen. Für diese Ausnahmen ist das Mindestalter 21 Jahre. Für Staatsangehörige der USA, Kanada oder China ist das Mindestalter für die erstgenannte Person ("Reiseanmelder") 21 Jahre unabhängig von der Reiseroute.
(2) Ein verbindlicher Vertrag zwischen uns kommt zustande, wenn Ihnen bei Buchung über Ihr Reisebüro unsere Reisebestätigung diesem zugeht, wenn Sie telefonisch über unsere Reservierungszentrale buchen und wir Ihre Buchung mündlich bestätigen und Ihnen eine Reservierungsnummer mitteilen, Ihnen unsere Reisebestätigung direkt zugeht oder Ihre Online-Buchung, die Sie über unsere Webseite platzieren, von uns unmittelbar auf unserer Webseite bestätigt wird. Die Zahlung der erforderlichen Anzahlung bzw. der vollständigen Zahlung gemäß Klausel 4 muss unmittelbar nach Vertragsschluss entsprechend den Zahlungsbedingungen erfolgen. Erfolgt die Zahlung nicht wie erforderlich, sind wir berechtigt, Ihre Buchung als storniert zu behandeln und gemäß Klausel 8 Stornogebühren zu berechnen.
Für den Fall, dass Ihre Kreditkartenzahlung nach Bestätigung Ihrer Buchung abgelehnt wurde, müssen Sie innerhalb von 48 Stunden, nachdem Sie über die abgelehnte Zahlung informiert wurden, eine alternative akzeptable Zahlung vornehmen. Sollte dies nicht geschehen, wird Ihre Buchung automatisch storniert.
(3) Nach Vornahme Ihrer Buchung wie oben beschrieben, stellen wir Ihnen eine Bestätigung aus. Diese Reisebestätigung wird an den Reiseanmelder oder Ihr Reisebüro geschickt. Wenn Sie uns oder Ihrem Reisebüro eine E-Mail-Adresse angegeben haben, senden wir Ihnen Ihre Bestätigung per E-Mail zu. Sie sollten daher Ihre E-Mails regelmäßig überprüfen und die Reisebestätigung bei Erhalt ausdrucken oder sicher speichern. Bitte überprüfen Sie diese Reisebestätigung, Ihre Tickets und alle anderen Dokumente sorgfältig, sobald Sie sie erhalten haben. Kontaktieren Sie uns sofort, wenn Informationen unrichtig oder unvollständig scheinen. Bitte beachten Sie, dass alle Telefongespräche mit unserer Reservierungsabteilung aufgezeichnet werden. Wenn Sie die Schreibweise des Namens eines Gastes oder anderer (von uns) falsch angegebener Informationen korrigieren müssen, müssen Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung kontaktieren, vorausgesetzt, dass diese Korrektur mehr als 14 Tage vor Ihrem Abreisedatum erfolgt. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen vor der Abreise buchen, müssen Sie uns Fehler innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt Ihrer Bestätigungsrechnung mitteilen. Pro Änderung und Person wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € fällig, wenn Sie einen Namen oder andere falsche Informationen mehr als 7 Tage (oder 48 Stunden bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen) nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung korrigieren möchten. Diese Bearbeitungsgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn Sie Ihre Buchung auf irgendeinen anderen Reise-Zeitpunkt (vorbehaltlich der Verfügbarkeit) ändern möchten, einschließlich wenn Sie uns bei der Buchung falsche Angaben gemacht haben. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr können weitere Gebühren anfallen.
(4) Gäste sollten beachten, dass Fluggesellschaften Namensänderungen oder Datumsänderungen auf Linienflügen nicht zulassen dürfen und dass bei Namensänderung die Flugbuchung ggf. storniert und umgebucht werden muss. Die Umbuchung ist immer abhängig von der Verfügbarkeit des Fluges und Zahlung der von der Fluggesellschaft erhobenen Umbuchungs-Gebühren, die in einigen Fällen die vollen Kosten des Tickets sein können.
(5) Gäste haben die Möglichkeit, nur die reine Kreuzfahrt mit Norwegian zu buchen und alle weiteren Reiseleistungen vom/zum Ein-/Ausschiffungshafen individuell zu organisieren. Ebenso ist es möglich, Fluganreisepakete über uns zu buchen, die den Flug, die Transfers zwischen Flughafen und Hafen sowie Hotelübernachtung(en) vor und/oder nach der Kreuzfahrt beinhalten. Mit Interactive Air können Gäste wählen zwischen flexiblen Veranstaltertarifen (Flexible Air; Änderungen nach Buchung möglich sowie Zahlung bei Restzahlung der Buchung) oder tagesaktuellen Tarifen mit Restriktionen (Restricted Air; keine Änderungen möglich, vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung). Die unterschiedlichen Optionen und Tarife sind entsprechend markiert. Gäste sollten bei der Bestätigung ihrer Flugbuchung auf die Bedingungen der ausgewählten Flüge achten.
(6) Wir können keine Haftung übernehmen, wenn wir nicht innerhalb der oben genannten Fristen über Fehler oder Auslassungen in Ihrer Reisebestätigung informiert werden. Wir werden unser Bestes tun, um von uns begangene Fehler, die außerhalb dieser Fristen gemeldet werden, zu korrigieren. Sie sind jedoch für alle damit verbundenen Kosten und Auslagen verantwortlich.
(7) Jedes autorisierte Reisebüro, über das Sie eine Buchung vornehmen, gibt Informationen von Ihnen an uns weiter und umgekehrt. Für die Einhaltung der in diesen Allgemeinen Reisebedingungen festgelegten oder genannten Fristen oder Verjährungsfristen (mit Ausnahme derjenigen, die nach internationalen Übereinkommen oder der EU-Verordnung gemäß Klausel 12(5) und 12(6) anwendbar sind, oder für die Einreichung eines Gerichtsverfahrens) gilt für Mitteilungen, Anträge oder Beschwerden, die für uns bestimmt sind, der Eingang bei dem bevollmächtigten Reisebüro als Eingang bei uns. Alle nach internationalen Übereinkommen oder EU-Vorschriften erforderlichen Mitteilungen sind direkt an uns zu richten und es gelten Fristen, die sich auf den Eingang bei uns beziehen. Unsere Reisebüros sind nicht befugt, Gerichtsverfahren anzunehmen.
4. Zahlung
(1) Für Ihre bestätigte Pauschalreise ist folgende Anzahlung zu leisten:
Kategorie/Länge der Kreuzfahrt Anzahlung*
Alle Kategorien unabhängig von der Länge der Kreuzfahrt (reine Kreuzfahrt und Kreuzfahrt inkl. Flug mit flexiblen Tarifen) : 20% des Reisepreises
Kreuzfahrt inkl. Flug zu Tarifen mit Restriktionen: 20% des Reisepreises plus voller Flugpreis
*oder vollständige Zahlung bei Buchung nach Fälligkeit des Restbetrags (siehe unten).
Wenn Cruisetours zu einer Buchung hinzugefügt werden, wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Cruisetours-Preises zum Zeitpunkt der Buchung fällig. Für Reservierungen von Flügen zu Tarifen mit Restriktionen (Restricted Air) ist eine vollständige, nicht erstattungsfähige* Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung fällig. Wenn Sie eine Buchung mit Restricted Air Flügen stornieren, haben wir das Recht, zusätzlich zu den in Abschnitt 8.1 festgelegten Stornierungsgebühren mit Bezug auf die restlichen stornierten Kreuzfahrtarrangements entsprechende Stornierungsgebühren für die Flüge zu erheben. Sofern zum Zeitpunkt der Buchung keine anderweitige Mitteilung erfolgte, fällt für die Stornierung eines Fluges zu Tarifen mit Restriktionen zu jeder Zeit eine Stornierungsgebühr an, die den gesamten Flugkosten entspricht. Die entsprechende Stornierungsgebühr für Restricted Air Flüge wird zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt.
* Diese Zahlung ist nur erstattungsfähig, wenn Ihre Reservierung von unserer Seite aus storniert wird oder wenn Sie Ihre Buchung aufgrund von Umständen stornieren, durch die Sie zu einer vollen Rückerstattung berechtigt sind. Die erforderliche Anzahlung/Vollzahlung ist unmittelbar nach Vertragsschluss entsprechend den Zahlungsbedingungen zu leisten. Die Zahlung kann entweder an das autorisierte, buchende Reisebüro erfolgen oder direkt an uns mittels folgender Kreditkarten: American Express, MasterCard und Visa. Bei Zahlung mit Kreditkarte benötigen wir: Kartennummer, Name auf der Karte, Ablaufdatum, Postleitzahl des Karteninhabers und den dreistelligen Sicherheitscode auf der Rückseite der Karte.
(2) Bei Buchung von Kombikreuzfahrten (direkt aufeinander folgende Kreuzfahrten) wird für jede Kreuzfahrt eine Anzahlung verlangt. Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens bis zum Fälligkeitsdatum 30 Tage vor Reiseantritt bei uns eingegangen sein. Das Fälligkeitsdatum des Restbetrags wird auf der Reisebestätigung ausgewiesen. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Zahlung bis zu diesem Datum bei uns eingeht. Wenn wir nicht alle fälligen Zahlungen vollständig und rechtzeitig erhalten, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren. In diesem Fall sind die in der Klausel 8 unten genannten Stornogebühren zu entrichten. Der Beförderer behält sich das Recht vor, jede Buchung zu stornieren und/oder die Beförderung eines Gastes zu verweigern, der einen offenen Saldo in Höhe des dem Beförderer geschuldeten Betrags hat. Für diese Zwecke bedeutet Beförderer die NCL (Bahamas) Ltd. Dieses Recht gilt uneingeschränkt für alle zuvor entstandenen medizinischen oder sonstigen Kosten an Bord. Bei Ablehnung der Beförderung (was auch für jeden Flug gelten kann) fallen 95 % Stornogebühren an und die Ausgaben werden nicht zurückerstattet.
(3) Alle Gelder, die Sie für Ihren Urlaub mit uns an eines unserer autorisierten Reisebüros zahlen, werden von diesem in Ihrem Namen aufbewahrt, bis wir Ihre Buchung gemäß Klausel 3 bestätigen. Danach wird Ihr Agent das Geld in unserem Namen aufbewahren.
5. Gerichtsstand und geltendes Recht
(1) Wir vereinbaren gemeinsam, dass auf Ihren Vertrag und auf alle Streitigkeiten, Ansprüche oder andere Angelegenheiten jeglicher Art, die zwischen uns entstehen ("Anspruch"), Deutsches Recht (und kein anderes) anwendbar ist. Wir vereinbaren weiterhin gemeinsam, dass jede Klage (ob sie einen Personenschaden beinhaltet oder nicht) von den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland behandelt werden muss.
(2) Änderungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
6. Die Kosten Ihres Urlaubs
(1) Wir behalten uns das Recht vor, die Preise für unsere Pauschalreiseangebote vor Vertragsschluss jederzeit zu erhöhen oder zu senken. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, Änderungen und Korrekturen an den angegebenen Preisen vorzunehmen, bevor Ihre Reise bestätigt wird. Der Preis der von Ihnen gewählten Reise wird Ihnen bei der Buchung mitgeteilt.
(2) Sobald der Preis für die von Ihnen gewählte Kreuzfahrt zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt wurde, werden wir den Preis nur unter den folgenden Umständen erhöhen oder senken:
Preiserhöhungen nach der Buchung werden in Form eines zusätzlichen Aufschlags weitergegeben. Ein zusätzlicher Zuschlag ist unter den in dieser Klausel genannten Bedingungen zu zahlen, wenn sich unsere Kosten als unmittelbare Folge einer Änderung
(i) des Preises für die Beförderung von Passagieren aufgrund der Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger oder
(ii) der Höhe der Steuern oder Gebühren auf die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von Dritten erhoben werden, die nicht direkt an der Durchführung der Kreuzfahrt beteiligt sind, einschließlich Touristensteuern, Landegebühren oder Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen, oder der für die Kreuzfahrt relevanten Wechselkurse erhöhen. Erhöhungen in Höhe von 2 % des Preises Ihrer Kreuzfahrt werden von uns übernommen und Ihnen nicht in Rechnung gestellt, ausgenommen Versicherungsprämien und Änderungsgebühren. Jede darüber hinausgehende Erhöhung unserer Kosten wird Ihnen in Rechnung gestellt. Beträgt der Aufpreis mehr als 8 % des Gesamtpreises für die Kreuzfahrt, so gilt Klausel 10 auf der Grundlage, dass der Aufpreis eine wesentliche Änderung darstellt. Sie werden über jede Preiserhöhung oder -ermäßigung, die gemäß dieser Klausel angewendet wird, zusammen mit der Begründung und Berechnung mindestens 20 Tage vor der Abreise informiert. Sie haben auch Anspruch auf eine Preissenkung, wenn sich unsere Kosten aufgrund einer Senkung der in diesem Absatz genannten Kosten zwischen der Bestätigung Ihrer Buchung und dem Beginn Ihrer Kreuzfahrt verringern.
7. Änderungen durch Sie
(1) Sollten Sie Änderungen an Ihrem bestätigten Urlaub vornehmen wollen, müssen Sie uns dies so schnell wie möglich und auf jeden Fall mehr als 30 Tage vor der Abreise mitteilen, außer wie unten in Bezug auf eine Personen-Übertragung beschrieben. Obwohl wir uns bemühen werden, zu helfen, können wir nicht garantieren, dass wir in der Lage sein werden, solche Umbuchungen oder Änderungswünsche zu erfüllen. Wo wir dies können, wird pro Person und Änderung eine Änderungsgebühr von €50 fällig zuzüglich aller Kosten, die uns selbst als Folge Ihres Änderungswunsches entstehen, und aller Kosten oder Gebühren, die uns durch einen unserer Lieferanten für die Durchführung Ihrer gewünschten Änderung entstehen oder auferlegt werden. Flüge zu Tarifen mit Restriktionen können nach der Buchungsbestätigung nicht mehr geändert werden. Bei Reservierungen von Restricted Air Flügen fallen für sämtliche Änderungen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % der Flugkosten sowie die vollen Buchungskosten für einen neuen Flug an. Spätere Änderungen als zu den angebenden Fristen sind möglich, aber die damit verbundenen Kosten sind höher.
(2) Wenn Sie als ein einzelner Gast Ihre individuelle Buchung auf eine andere (von ihnen benannte) Person übertragen möchten, können Sie dies tun, sofern die Person, auf die Sie Ihre individuelle Buchung übertragen möchten, alle Bedingungen erfüllt, die Bestandteil Ihres Vertrages mit uns sind. Anträge auf Übertragungen müssen mindestens 7 Tage vor der Abreise schriftlich gestellt werden und mit dem Namen und anderen erforderlichen Angaben der Person(en), an die die Buchung übertragen wird (werden), versehen sein. Die Kosten und Gebühren, die uns und/oder einem unserer Lieferanten dadurch entstehen oder uns auferlegt werden, sowie eine Änderungsgebühr von €50 pro Person, die ihren Platz einnimmt, müssen vor der Durchführung der Übertragung bezahlt werden. Für Flüge-Inklusiv Buchungen müssen Sie auch die von der oder den betreffenden Fluggesellschaften erhobenen Gebühren bezahlen. Gäste sollten beachten, dass Fluggesellschaften Namensänderungen auf Linienflügen unter Umständen nicht zulassen und dass die Flugbuchung storniert (mit Zahlung der anfallenden Stornogebühren, die bis zu 100 % der Flugkosten betragen können) und umgebucht werden muss, sollte ein Name geändert werden müssen. Die Übertragung erfolgt immer unter dem Vorbehalt der Flugverfügbarkeit und der Zahlung der vollen Kosten des neuen Tickets. Flüge zu Tarifen mit Restriktionen können nach der Buchungsbestätigung nicht mehr geändert werden. Für sämtliche Änderungen fallen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % der Flugkosten sowie die vollen Buchungskosten für einen neuen Flug.
8. Stornierung durch Sie
(1) Sie können Ihre gesamte bestätigte Buchung jederzeit vor der Abreise stornieren. Alternativ können Sie Ihre Stornierung auch dem Reisebüro mitteilen, über das Sie Ihre Buchung vorgenommen haben. Es fallen Stornogebühren an. Bei der Berechnung dieser Gebühren haben wir den Zeitraum bis zu Ihrer Abreise, die zu erwartenden Kosteneinsparungen aufgrund Ihrer Stornierung und die voraussichtlichen Einnahmen aus anderen bei uns getätigten Buchungen, die Ihre stornierten Leistungen in Anspruch nehmen können, kalkulatorisch bereits zu Ihren Gunsten berücksichtigt. Wird die Stornogebühr als Prozentsatz angegeben, dann wird diese ohne Steuern, Gebühren, Änderungsgebühren und Kosten jeglicher Restricted Air Flüge auf der Grundlage der Gesamtkosten berechnet, die von der oder den stornierenden Personen zu zahlen sind.
Vorangegangene Umbuchungs- bzw. Änderungsgebühren werden nicht zurückerstattet, wenn die Person(en), auf die sie sich beziehen, storniert. Sofern uns die Stornierung vor Abreise mitgeteilt wird, werden die Regierungs- und Hafengebühren, wenn sie bezahlt wurden, zurückerstattet. Wenn Sie eine Back-to-Back Kreuzfahrt buchen und stornieren, fallen für jede Kreuzfahrt die unten aufgeführten Stornogebühren an.
Alle Kategorien (außer Cruisetours wie unten aufgeführt):
Zeitraum des Rücktritts vor Reiseantritt Stornokosten pro Person* bis einschließlich 29 Tage : 20%
28 - 15 Tage 50%
14 - 8 Tage 75%
7 Tage und weniger + 95%
Stornogebühren für Cruisetours folgen der nachstehenden Übersicht:
Zeitraum des Rücktritts vor Reiseantritt Stornokosten pro Person* bis einschließlich 29 Tage 20%
28 Tage und weniger + 95%
* anwendbar für 1. bis 8. Person, Kinder und Kleinkinder
+ Dies gilt auch dann, wenn der Gast nicht zu seinem Urlaub erscheint, ohne uns über seine Stornierung informiert zu haben.
NCL ist darüber hinaus berechtigt, die entsprechenden Stornierungsgebühren für sämtliche anwendbare Flüge einzufordern. Sofern zum Zeitpunkt der Buchung keine anderweitige Mitteilung erfolgte, fällt für die Stornierung eines Fluges zu Tarifen mit Restriktionen zu jeder Zeit eine Stornierungsgebühr an, die den gesamten Flugkosten entspricht. Die entsprechende Stornierungsgebühr für Restricted Air Flüge wird zum Zeitpunkt der Buchung bestätigt.
(2) Je nach Stornierungsgrund können Sie diese Stornogebühren (abzüglich etwaiger Selbstbehalte) im Rahmen Ihrer Reiseversicherung zurückfordern. Ansprüche müssen direkt bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(3) Wenn eine Stornierung Ihre Kabinenbelegung oder die Anzahl der vollzahlenden Gäste unter die Anzahl reduziert, auf der der Preis und/oder die für Ihre Buchung vereinbarten Rabatte oder Vergünstigungen beruhen, werden wir die Reisekosten der verbleibenden Gäste auf der Grundlage des dann geltenden Tarifs neu berechnen und Ihnen entsprechend in Rechnung stellen.
(4) Wir werden in Bezug auf ungenutzte Teile Ihrer Reise keine Rückerstattungen vornehmen, dies schließt Kreuzfahrten, Hotelunterkünfte, landgestützte Programme, Flüge oder Transfers mit ein, ist aber nicht darauf beschränkt.
9. Versicherung
(1) Gäste sind als Bedingung für unsere Bestätigung ihrer Buchung dazu verpflichtet, eine adäquate und angemessene Reiseversicherung abzuschließen, die mindestens alle Reise-, Stornierungs-, Abbruchs, medizinischen und Rückführungskosten abdeckt (einschließlich Kosten, die unter Umständen entstehen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unfälle, Erkrankungen oder andere Gründe, die zu Reiseunfähigkeit führen). Sie müssen Ihre Reiseversicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung des vollen Reisepreises abschließen, allerdings wird empfohlen, dies vor oder zum Zeitpunkt der Buchung zu tun.
(2) Bitte beachten Sie, dass Empfehlungen des Auswärtigen Amtes nicht essenzielle, internationale Reisen (einschließlich aufgrund von COVID-19) zu unterlassen, Auswirkungen auf Ihre Reiseversicherung haben können. Bitte prüfen Sie vor dem Abschluss der Reiseversicherung unbedingt deren Bedingungen.
(3) Bitte lesen Sie die Bedingungen Ihrer Police sorgfältig durch und nehmen Sie sie in den Urlaub mit. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass der von Ihnen abgeschlossene Versicherungsschutz Ihren speziellen Bedürfnissen angemessen ist. Wir prüfen nicht den Umfang oder die Angemessenheit des Versicherungsschutzes.
10. Änderungen und Stornierungen durch uns
(1) Änderungen vor der Abreise:
a. Manchmal müssen Änderungen an beworbenen und bestätigten Pauschalreisen sowohl vor als auch nach der Buchungsbestätigung vorgenommen werden. Die meisten Änderungen an bestätigten Buchungen sind unerheblich und wir haben das Recht, diese vorzunehmen. Bei unerheblichen Änderungen vor der Abreise werden wir Sie schriftlich informieren. Für derartige unerhebliche Änderungen ist keine Entschädigung auf den Reisepreis zu zahlen. Unerhebliche Änderungen sind wahrscheinlich unter anderem und zum Beispiel ein Wechsel der bestätigten Kabine in eine andere innerhalb derselben Kabinenkategorie oder höher, eine Änderung der Fluggesellschaft oder der Flugzeit von weniger als 12 Stunden, des Abflughafens zu einem anderen Abflughafen in der gleichen Stadt oder eine Änderung des Zielflughafens oder des Flugzeugmodells. Bitte beachten Sie ebenfalls die nachfolgende Klausel 10(3), um mehr über die Auswirkungen von COVID-19 oder Maßnahmen aufgrund von anderen übertragbaren Krankheiten zu erfahren.
b. Gelegentlich können wir vor der Abreise durch Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, gezwungen sein, eine erhebliche Änderung an den wesentlichen Hauptmerkmalen der Reiseleistungen, die Teil Ihrer bestätigten Buchung sind, oder an besonderen Vereinbarungen vorzunehmen, die wir als Teil unseres Vertrags gemäß Klausel 16 akzeptiert und vereinbart haben. Alle Änderungen, die gemäß dieser Klausel nicht erheblich sind, werden als unerhebliche Änderungen angesehen. Änderungen können aufgrund von COVID-19 oder Maßnahmen aufgrund von anderen übertragbaren Krankheiten erforderlich sein – siehe nachfolgend Klausel 10(3). Bei solchen Änderungen ist es unwahrscheinlich, dass diese erheblich sind.
c. Für den Fall, dass wir vor der Abreise eine erhebliche Änderung der wesentlichen Hauptmerkmale Ihrer bestätigten Reisearrangements oder der akzeptierten Sonderwünsche vornehmen müssen, werden wir Ihnen ein neues Vertragsangebot mit den notwendigen Änderungen so schnell wie möglich schriftlich mitteilen:
(i) das neue Vertragsangebot und deren Auswirkungen auf Ihren Urlaubspreis;
(ii) für den Fall, dass Sie das neue Vertragsangebot nicht annehmen möchten, Angaben zu jeder von uns angebotenen alternativen Reise und des anwendbaren Preises (sofern diese Pakete von geringerer Qualität sind oder weniger kosten, gibt es einen Preisnachlass);
(iii) Ihr Recht, von Ihrer Buchung kostenlos zurückzutreten stornieren und eine volle Rückerstattung zu erhalten, wenn Sie das neue Vertragsangebot oder einner angebotenen alternativen Reise nicht akzeptieren möchten; und
(iv) die Frist, innerhalb derer Sie uns über Ihre Entscheidung informieren müssen und was passiert, wenn Sie dies nicht tun (diese Frist hängt davon ab, wie schnell wir Ihre Antwort benötigen).
d. Wenn Sie Ihre Buchung gemäß Klausel 10(1)c stornieren, erstatten wir Ihnen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Stornierung innerhalb der angegebenen Frist unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften alle Zahlungen, die Sie uns gegenüber geleistet haben. Damit endet der Vertrag zwischen Ihnen und uns (dies ist üblicherweise das Datum, an dem Sie von uns oder dem Reisebüro, über das Sie die Buchung durchgeführt haben, nach Erhalt Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung, eine Stornorechnung erhalten). Falls Sie uns innerhalb der angegebenen Frist nicht über Ihre Entscheidung informieren (nachdem wir Sie erneut benachrichtigt haben), werden wir Ihre Buchung stornieren und alle uns gegenüber geleisteten Zahlungen innerhalb der angegebenen Frist unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften an dem wie oben beschriebenen Datum, an dem die Beendigung des Vertrages wirksam wird, rückerstatten.
Bei einer Änderung aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (siehe Klausel 11) wird kein Schadensersatz geleistet und es wird keine Haftung übernommen (außer wie oben ausgeführt).
(2) Stornierung vor der Abreise:
a. Gelegentlich kann es notwendig sein, bestätigte Pauschalreisen zu stornieren. Sollten wir aufgrund unvermeidbarer, unvorhergesehener und außergewöhnlicher Umstände (siehe Klausel 11) an der Erfüllung Ihrer vertraglich zugesicherten Pauschalreise gehindert sein und wir Ihnen dies so schnell wie möglich mitteilen, haben wir das Recht, Ihren Vertrag zu kündigen. In diesem Fall erstatten wir alle uns gegenüber geleisteten Zahlungen innerhalb der angegebenen Frist unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften an dem Datum, an dem die Stornierung wirksam wird (siehe Klausel 10(1)d), allerdings wird Ihnen gegenüber keine andere oder weitergehende Haftung übernommen, ebenfalls nicht in Bezug auf sich daraus ergebende Kosten oder Aufwendungen jeglicher Art. Wir bemühen uns, Ihnen falls möglich, eine alternative Reise (zum geltenden Preis) anzubieten, welche Sie als Ersatz für die stornierte Reise buchen können.
b. Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung ausschließlich besteht, falls wir aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (siehe Klausel 10(2)a) nicht in der Lage sein sollten, Ihre vertraglich zugesicherte Pauschalreise zu erfüllen und als Folge unser Recht in Anspruch nehmen, Ihren Vertrag zu kündigen. Sie haben, ohne Einschränkungen, keinen Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung und es werden wahrscheinlich Stornierungsgebühren erhoben, falls Sie aufgrund solcher Umstände nicht in der Lage sein sollten, Ihre Reise anzutreten. Ein Beispiel solcher Umstände besteht in Maßnahmen der Regierung oder einer anderen Behörde (beispielsweise regional geltende Beschränkungen), die Sie daran hindern, Ihr Zuhause/Ihren Wohnort zu verlassen und/oder in das Land/die Länder zu reisen, die zu Ihren Reisezielen zählen. Offizielle Empfehlungen von Behörden (wie dem Auswärtigen Amt), nicht essenzielle Reisen zu unterlassen, bedeuten nicht automatisch, dass wir daran gehindert werden, Ihre vertraglich zugesicherte Pauschalreise zu erfüllen. Jegliche Verpflichtung, sich nach der Rückkehr in Ihr Wohnsitzland in Quarantäne oder Selbstisolation zu begeben, hat keine Auswirkungen darauf, dass wir Ihre vertraglich zugesicherte Pauschalreise erfüllen können, sodass Sie keinen Anspruch haben, ohne Zahlung unserer üblichen Stornierungsgebühren zu stornieren.
c. Für den Fall, dass am Reiseziel Ihrer Kreuzfahrt oder dessen unmittelbarer Umgebung unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten (siehe Klausel 11), die die Erfüllung der vertraglich zugesicherten Pauschalreise oder die Beförderung der Passagiere zu diesem Reiseziel erheblich beeinträchtigen, sind Sie berechtigt, eine Stornierung vor der Abfahrt vorzunehmen, ohne dass Stornierungsgebühren erhoben werden, und Sie haben Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der uns gegenüber geleisteten Zahlungen (ausgenommen zuvor erhobener Änderungs- oder Stornierungsgebühren). Falls zutreffend, müssen Sie uns schriftlich über den Wunsch einer Stornierung aus diesem Grund benachrichtigen. Vorausgesetzt, dass wir Ihrer Stornierung gemäß dieser Klausel zustimmen, schicken wir Ihnen als Bestätigung der Stornierung eine Stornorechnung. In diesem Fall wird die Rückerstattung innerhalb der angegebenen Frist unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften geleistet. Wir werden Sie, sollte dieser Fall auftreten, so bald wie möglich benachrichtigen. In diesem Fall haben Sie keinerlei Anspruch auf Schadensersatz.
(3) Änderungen vor und nach der Abfahrt – Auswirkungen von COVID-19 oder Maßnahmen aufgrund von anderen übertragbaren Krankheiten:
Auswirkungen von COVID-19 oder Maßnahmen aufgrund von anderen übertragbaren Krankheiten auf Ihren Urlaub gelten nicht als erhebliche Änderungen Ihrer vertraglich zugesicherten Pauschalreise und berechtigen Sie daher nicht zu einer Stornierung ohne Zahlung der geltenden Stornierungsgebühren (siehe auch Klausel 2).
(4) Flugverspätung und -annullierung:
Wenn Ihr Flug annulliert wird oder sich verspätet, Ihr Flugticket in der Beförderungsklasse herabgestuft wird oder die Beförderung wird von Ihrer Fluggesellschaft gänzlich verweigert, kann die Fluggesellschaft verpflichtet sein, Ihnen je nach den Umständen eine Entschädigung zu zahlen, die Kosten Ihres Fluges zu erstatten und/oder Ihnen Unterkunft und/oder Erfrischungen gemäß der EG-Verordnung Nr. 261/2004 zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls müssen Sie die Fluggesellschaft für die Ihnen zustehende Entschädigung oder sonstige Zahlung in Anspruch nehmen. Alle Beträge, die Sie von der betreffenden Fluggesellschaft aufgrund dieser Verordnung erhalten oder erhalten können, stellen den vollen Betrag Ihres Anspruchs auf Entschädigung oder andere Zahlungen dar, die sich aus einer solchen Annullierung, Verspätung, Herabstufung oder Nichtbeförderung ergeben. Dies schließt jede Nichterfüllung, Notlage, Unannehmlichkeit oder Auswirkung auf andere Arrangements mit ein. Wir sind nicht verpflichtet, in Bezug auf die Denied Boarding Regulations oder in Bezug auf Flugannullierung oder -verspätung, Herabstufung eines Flugtickets oder Nichtbeförderung Zahlungen an Sie zu leisten, da der volle Betrag Ihres Entschädigungsanspruches oder andere Zahlungen (wie oben beschrieben) durch die Verpflichtungen der Fluggesellschaft im Rahmen der Denied Boarding Regulations abgedeckt ist. Wenn wir aus irgendeinem Grund eine Zahlung an Sie oder einen Dritten leisten, für die die Fluggesellschaft gemäß der Denied Boarding Regulations verantwortlich ist, müssen Sie uns auf Verlangen die Rechte abtreten, die Sie bei der Fluggesellschaft haben oder hatten, um die fragliche Zahlung bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.
11. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände
Unter unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist im Rahmen dieser Allgemeinen Reisebedingungen eine Situation zu verstehen, auf die wir keinen Einfluss haben und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Sofern in diesen Allgemeinen Reisebedingungen nicht ausdrücklich anderweitig angegeben, können wir keine Haftung übernehmen oder eine Entschädigung bezahlen, wenn die Erfüllung oder prompte Erfüllung unserer Verpflichtungen aus unserem Vertrag mit Ihnen durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verhindert oder beeinträchtigt wird oder Sie anderweitig einen Schaden oder Verlust erleiden (wie in Klausel 12(2) weiter unten näher beschrieben). Zu diesen Umständen gehören in der Regel (ob tatsächlich oder drohend) Krieg, Aufruhr, Unruhen, terroristische Aktivitäten, Arbeitskämpfe, Natur- oder Nuklearkatastrophen, ungünstige Wetterbedingungen (einschließlich Hurrikans), Epidemien, Brände und Schließung oder Einschränkung des Luftraums, der Flughäfen und Häfen.
Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände beinhalten ebenfalls COVID-19, entsprechende Virusvarianten oder andere übertragbare Krankheiten und deren Auswirkungen wie Reisebeschränkungen und andere Maßnahmen von Regierungen, Behörden und Unternehmen zur Kontrolle und zum Umgang mit den Auswirkungen.
12. Unsere Haftung Ihnen gegenüber
(1) Vorbehaltlich der nachstehenden Klauseln 12(5) und 12(6) verpflichten wir uns, dafür zu sorgen, dass die von uns im Rahmen unseres Vertrags mit Ihnen vereinbarten Reisearrangements mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt erbracht, durchgeführt oder zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet, dass wir, vorbehaltlich dieser Allgemeinen Reisebedingungen, die Verantwortung übernehmen, wenn Sie z.B. sterben oder eine Körperverletzung erleiden, weil wir, unsere Mitarbeiter, Agenten oder Lieferanten nicht in der Lage sind, Ihre vertraglichen Reiseleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt zu erbringen, durchzuführen oder anzubieten. Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, darzulegen, dass wir nicht mit angemessener Sorgfalt vorgegangen sind, wenn Sie einen Anspruch gegen uns geltend machen wollen. Darüber hinaus sind wir nur dann für das verantwortlich, was unsere Mitarbeiter, Agenten und Lieferanten tun oder nicht tun, wenn sie zu dem Zeitpunkt im Rahmen ihrer Beschäftigung tätig waren (bei Mitarbeiter) oder Arbeiten ausführten, um die wir sie ersucht hatten (bei Agenten und Lieferanten). Für alle Ansprüche, die unter die Klauseln 12(5) oder 12(6) fallen oder auf die die Bestimmungen eines anderen internationalen Übereinkommens Anwendung finden, gilt diese Klausel 12(1) nur insoweit, als sie mit den anwendbaren Bestimmungen der entsprechenden Verordnung und des Athener Übereinkommens (wie in Klausel 12(6) definiert) oder den anwendbaren Bestimmungen eines anderen anwendbaren internationalen Übereinkommens oder einer Verordnung vereinbar ist.
(2) Wir sind nicht verantwortlich und Sie nicht entschädigungsberechtigt für Verletzungen, Krankheiten, Tod, Verlust, Schäden, Aufwendungen, Kosten oder andere Beträge oder Ansprüche jeglicher Art, die sich aus Folgendem resultieren:
(i) der oder den eigenen Handlungen und/oder Unterlassung(en) des oder der betroffenen Gäste; oder
(ii) der oder den eigenen Handlungen und/oder Unterlassung(en) eines Dritten, der nicht mit der Bereitstellung Ihrer vertraglich vereinbarten Reiseleistungen betraut war und die unvorhersehbar oder unvermeidbar waren; oder
(iii) bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen im Sinne von Klausel 11.
(3) Bitte beachten Sie, dass wir keine Verantwortung für Leistungen übernehmen können, die nicht Bestandteil unseres Vertrages sind. Dazu gehören zum Beispiel alle zusätzlichen Dienstleistungen oder Einrichtungen, die Ihr Hotel oder ein anderer Anbieter Ihnen erbringt oder anbietet, wenn die Dienstleistungen oder Einrichtungen nicht von uns als Bestandteil Ihres Urlaubs beworben werden und wir nicht vereinbart haben, sie als Bestandteil unseres Vertrags zu vermitteln. Darüber hinaus versprechen wir, ungeachtet der von uns auf unserer Webseite, in unseren Broschüren oder anderswo verwendeten Formulierungen, nur die angemessenen Fähigkeiten einzusetzen und die Sorgfalt aufzuwenden, die oben erwähnt werden, und wir übernehmen gegenüber Ihnen keine größere oder andere Haftung.
(4) Unsere Haftung ist gemäß Klausel 12(5) und 12 (6) beschränkt. Vorbehaltlich der Klauseln 12(5) und 12(6) und anders als unter Deutschem Recht gestattet, begrenzen wir bei Personenschaden oder Tod, den wir oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben, die Höhe des Ihnen zustehenden Schadens oder irgendeine andere Haftung nicht. In allen sonstigen Fällen, in denen wir Ihnen gegenüber haftbar sind, beträgt der Höchstbetrag, den wir Ihnen bei allen weiteren Ansprüchen zahlen müssen, das Dreifache der Gesamtkosten Ihres Urlaubs (ohne Versicherungsprämien oder Änderungs-/Stornogebühren), die von oder im Namen der betroffenen Person(en) insgesamt gezahlt werden.
(5) Wenn eine Forderung oder ein Teil einer Forderung (einschließlich derjenigen, die Tod oder Körperverletzung beinhalten) sich auf ein Flugarrangement (einschließlich und ohne Einschränkung des Ein- und/oder Ausstiegs aus dem betreffenden Flugzeug) bezieht, auf die ein internationales Übereinkommen oder eine EU-Vorschrift Anwendung findet, ist, wenn wir den Flug als Bestandteil unseres Vertrags vereinbart haben (unabhängig davon, ob er Teil eines Flug- Inklusiv Pakets ist oder nicht), ist unsere Haftung (einschließlich des Höchstbetrags der Entschädigung, die wir Ihnen zahlen müssen, und der Art der Forderung und der Umstände, unter denen die Entschädigung zu zahlen ist) so begrenzt, als wären wir gemäß dieser Klausel 12(5) der betreffende Beförderer. Der Höchstbetrag, den wir Ihnen für diese Forderung oder den Teil einer Forderung zahlen müssen, wenn wir Ihnen gegenüber auf irgendeine Weise haftbar gemacht werden, ist auf den Höchstbetrag beschränkt, den wir oder der betreffende Beförderer gemäß dem internationalen Übereinkommen oder der für den betreffenden Flug oder den entsprechenden Anspruch geltenden EU-Verordnung zahlen müssten (z. B. das Warschauer Abkommen in seiner geänderten oder unveränderten Fassung und das Übereinkommen von Montreal für internationale Flugreisen und/oder für Fluggesellschaften mit einer von einem EU-Land erteilten Betriebsgenehmigung, die EG-Verordnung über die Haftung von Luftfahrtunternehmen Nr. 889/2002 für nationale und internationale Flugreisen im Falle eines Unfalls). Wenn wir oder der Beförderer nicht verpflichtet sind oder wären, an Sie im Rahmen des anwendbaren internationalen Übereinkommens oder der EU-Verordnung eine Zahlung zu leisten (einschließlich der Fälle, in denen eine Forderung nicht gemäß den in dem anwendbaren Übereinkommen oder der anwendbaren Verordnung festgelegten Fristen gemeldet oder ausgestellt wird), sind wir als Reiseveranstalter ebenfalls nicht verpflichtet, an Sie für diese Forderung oder einen Teil der Forderung eine Zahlung zu leisten. Bei jeder Zahlung ziehen wir jeden Betrag ab, den Sie von der Fluggesellschaft für die betreffende Beschwerde oder Forderung erhalten haben. Bitte beachten Sie auch, dass für die Meldung von Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Gepäcks an die Fluggesellschaft und den Beginn einer Klage in Bezug auf eine Forderung strenge Fristen gelten.
(6) a. Die Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Haftung von Beförderern bei Unfällen von Reisenden ("Verordnung") ist am 31. Dezember 2012 in den EU- und EWR-Staaten in Kraft getreten. Sie übernimmt, implementiert und erweitert einige Bestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihres Gepäcks auf See geändert durch das Protokoll von 2002 in seiner jeweils aktuellen Fassung ("Athener Übereinkommen"). Bezugnahmen in diesen Allgemeinen Reisebedingungen auf das Athener Übereinkommen beziehen sich auf die Bestimmungen des Athener Übereinkommens, die durch die Verordnung aufgenommen, umgesetzt und erweitert werden, sofern der Kontext nichts Anderes erfordert. Die Verordnung und das Athener Übereinkommen gelten für internationale Beförderungen im Sinne des Athener Übereinkommens. Wo zutreffend gelten die Verordnung und das Athener Übereinkommen für die Kreuzfahrtreiseleistungen Ihres Urlaubs sowie den Vorgang des Ein- und Aussteigens bei dem betreffenden Schiff in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Athener Übereinkommens ("Beförderungsverlauf"). Wir sind der Beförderer im Sinne der Verordnung und des Athener Übereinkommens. Die Verordnung und das Athener Übereinkommen regeln die Haftung des Beförderers für Fahrgäste, ihr Gepäck und ihre Fahrzeuge sowie die Mobilitätshilfen bei Unfällen während der Beförderung. Sie berührt nicht das Recht der Beförderer, ihre Haftung für Unfälle gemäß dem Internationalen Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen (International Convention on Limitation of Liability for Maritime Claims) von 1976, geändert durch das Protokoll von 1996 in seiner jeweils aktuellen Fassung, zu beschränken. Unfälle im Rahmen der Verordnung und des Athener Übereinkommens umfassen sowohl 'Schifffahrtsereignisse' als auch 'Nicht-Schifffahrtsereignisse' während der Beförderung. Ein 'Schifffahrtsereignis' bedeutet Schiffbruch, Kentern, Kollision oder Strandung des Schiffes, Explosion oder Brand im Schiff oder Defekt im Schiff. Ein 'Nicht-Schifffahrtsereignis' ist jedes Ereignis, das kein Schifffahrtsereignis ist.
b. Für alle Ansprüche, die während der Beförderung entstehen, haften wir Ihnen gegenüber nur gemäß der Verordnung und gegebenenfalls nach dem Athener Übereinkommen. Dazu gehören auch Ansprüche bei Tod oder Körperverletzung oder Verlust oder Beschädigung des Gepäcks oder von Mobilitätshilfen oder anderer spezifischer Ausrüstung, die von einem Gast mit eingeschränkter Mobilität genutzt wird ("Mobilitätshilfe"). Dies bedeutet, dass Sie nicht berechtigt sind, Ansprüche gegen uns geltend zu machen, die während der Beförderung entstehen, die nicht ausdrücklich durch die Verordnung und das Athener Übereinkommen zugelassen sind oder die über die in der Verordnung und gegebenenfalls im Athener Übereinkommen vorgesehenen Grenzen hinausgehen. Alle Ansprüche, die unter die Verordnung und das Athener Übereinkommen fallen, müssen innerhalb der im Athener Übereinkommen festgelegten Fristen geltend gemacht werden (siehe unten). Alle Verfahren müssen innerhalb der im Athener Übereinkommen festgelegten Höchstfrist durchgeführt werden.
Eine kurze Zusammenfassung unserer Haftung nach der Verordnung und gegebenenfalls den Athener Übereinkommen ist nachstehend aufgeführt.
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Körperverletzung oder Tod
Das Athener Übereinkommen begrenzt den Höchstbetrag, den wir als Beförderer zahlen müssen, wenn wir im Falle von Tod oder Körperverletzung während der Beförderung haftbar gemacht werden. Je nachdem, ob der Tod oder die Körperverletzung auf ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Schifffahrtsereignis zurückzuführen ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrenzen und - Grundlagen. Bei einem Schifffahrtsereignis hat der Passagier Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 250.000 SZR (ca. €311.086 per September 2023), mit Ausnahme von Umständen, die der Beförderer nicht zu vertreten hat (z.B. Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, Handlungen Dritter). Die Entschädigung für ein Schifffahrtsereignis kann bis zu 400.000 SZR (ca. €497.800 per September 2023) betragen, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden oder Versäumnis eingetreten ist. Bei einem Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Passagier Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 400.000 SZR (ca. €497.800 per September 2023), wenn er nachweist, dass der Vorfall auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist. Unter bestimmten Umständen haften wir nicht für Tod oder Körperverletzung, die während der Beförderung entstehen.
Gepäck
Das Athener Übereinkommen begrenzt auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Beförderung zahlen müssen. Je nachdem, ob der Verlust oder die Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht- Schifffahrtsereignis entstanden ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrundlagen. Kabinengepäck ist Gepäck, das der Fluggast in seiner Kabine oder anderweitig in seinem Besitz, seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle hat. Das Gepäck schließt keine Mobilitätshilfen mit ein, die im Folgenden behandelt werden. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck umfasst Kosten, die dadurch entstehen, dass das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ankunft des Schiffes, auf dem das Gepäck befördert wurde oder hätte befördert werden sollen, an den Passagier zurückgegeben wird, nicht jedoch Verspätungen aufgrund von Arbeitskonflikten. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. €2.800 per September 2023) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. €4.200 per September 2023) für anderes Gepäck, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Gast Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. €2.800 per September 2023) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. €4.200 per September 2023) für anderes Gepäck, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist.
Wertgegenstände oder wichtige Dinge
Alle wertvollen und wichtigen Gegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände, wichtige Reise- und andere Dokumente, Video-/Kamera-/Computerausrüstung, andere Wertsachen usw.) müssen von Hand getragen werden und dürfen nicht in Ihrem Gepäck verstaut und/oder ungesichert in Ihrer Kabine oder anderswo an Bord des Schiffes, in einem anderen Transportmittel oder in einer anderen Unterkunft zurückgelassen werden. Solche Gegenstände müssen besonders sorgfältig behandelt werden. Zu Ihrem Schutz müssen alle wertvollen und wichtigen Gegenstände an Bord des Schiffes oder während eines Hotelaufenthalts in Ihrer Kabine oder Ihrem Hotelzimmer, sofern vorhanden, in einem Mini-Safe aufbewahrt oder bei der Rezeption Ihres Hotels hinterlegt werden, wenn diese Gegenstände nicht persönlich in der Hand oder am Körper getragen werden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass kein Mini-Safe absolut sicher ist und überlegen Sie gut, ob Sie die betreffenden Gegenstände mit in den Urlaub nehmen müssen. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl eines wertvollen oder wichtigen Gegenstandes sind wir berechtigt, gegebenenfalls geltend zu machen, dass Sie den Gegenstand besser nicht in den Urlaub hätten mitnehmen sollen. Wir haften in keinem Fall für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, handelbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Schmuck, Ornamenten, Kunstwerken oder anderen Wertsachen. Es wird dringend empfohlen, eine geeignete und angemessene Versicherung abzuschließen, um alle wertvollen und wichtigen Gegenstände zu schützen.
Bitte beachten Sie, dass wir auf keinem unserer Schiffe die Möglichkeit haben, Wertsachen zur Aufbewahrung anzunehmen. In Übereinstimmung mit dem Athener Übereinkommen können wir daher für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen, die Sie mit in den Urlaub nehmen, keine Haftung übernehmen. Die Unterbringung von Wertsachen in einem Mini-Safe in der Kabine stellt im Sinne des Athener Übereinkommens keine sichere Aufbewahrung dar. Unbeschadet des Vorstehenden ist für den Fall, dass wir für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen auf irgendeiner Grundlage haftbar gemacht werden, der Maximalbetrag, den wir Ihnen für den Verlust oder Schaden zahlen müssen, das Maximum, dass wir nach dem Athener Übereinkommen für Wertsachen, die zum vereinbarten Zweck der Verwahrung bei uns hinterlegt werden, zu zahlen ist. Dieses Maximum beträgt 3.375 SZR pro Person (ungefähr € 4.200 per September 2023).
Mobilitätshilfen
Die Verordnung und das Athener Übereinkommen begrenzen auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen während der Beförderung zahlen müssen. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten der betreffenden Ausrüstung, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten der betreffenden Ausrüstung, wenn er oder sie nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden oder ein Versäumnis des Beförderers zurückzuführen ist.
Vorauszahlung im Falle eines Schifffahrtsereignisses
Bei Tod oder Körperverletzung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Passagier oder eine andere schadensersatzberechtigte Person Anspruch auf eine Vorauszahlung zur Deckung des unmittelbaren wirtschaftlichen Bedarfs. Die Zahlung wird auf der Grundlage des erlittenen Schadens berechnet, erfolgt innerhalb von 15 Tagen und wird im Todesfall nicht weniger als €21.000 betragen.
Fristen
Offensichtliche Schäden an Kabinen- oder anderem Gepäck sind uns bei Kabinengepäck vor oder spätestens beim von Bord gehen oder bei anderem Gepäck bei der Rückgabe schriftlich anzuzeigen. Nicht erkennbare Schäden oder Verlust des Kabinen- oder des sonstigen Gepäcks sind uns innerhalb von 15 Tagen nach dem von Bord gehen oder der Rückgabe (bzw. der planmäßigen Rückgabe im Fall von Verlust) schriftlich anzuzeigen.
Kommt der Passagier dem nicht nach, so wird vermutet, dass er das Gepäck unbeschädigt erhalten hat, sofern das Gegenteil nicht nachgewiesen wird. Die schriftliche Mitteilung muss nicht erfolgen, wenn der Zustand des Gepäcks zum Zeitpunkt des Empfangs Gegenstand einer gemeinsamen Untersuchung war.
Bitte beachten Sie außerdem, dass für die Einleitung von Verfahren, in denen es um Schadensersatzansprüche aufgrund von Tod oder Personenschäden eines Passagiers oder Verlust von oder Schäden am Gepäck geht, strenge Fristen gelten. Solche Ansprüche verjähren in der Regel nach 2 Jahren. Das Datum, ab dem diese Frist läuft, berechnet sich üblicherweise nach dem Datum der Ausschiffung des Passagiers. Die Verjährungsfrist kann nach nationalem Recht des Gerichts, das sich mit einem Anspruch befasst, ausgesetzt oder unterbrochen werden.
Gemäß dem Athener Übereinkommen kann jedoch keine Klage später als 5 Jahre nach dem Tag der Ausschiffung (oder im Todesfall dem Datum, an dem die Ausschiffung hätte erfolgen sollen) eingereicht werden, oder, falls früher, 3 Jahre ab dem Datum, an dem der Passagier von der Verletzung, dem Verlust oder dem Schaden Kenntnis hatte oder vernünftigerweise hätte Kenntnis haben müssen.
Haftungsausschluss
Die Haftung des Beförderers kann reduziert sein, wenn er nachweist, dass der Tod oder die Körperverletzung eines Passagiers oder der Verlust oder die Beschädigung seines Gepäckstückes durch ein Verschulden des Passagiers verursacht oder mitverursacht wurde.
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(7) Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für Schäden, Verluste, Aufwendungen oder andere Beträge jeglicher Art übernehmen können, (a) bei denen wir aufgrund der Informationen, die Sie uns vor der Annahme Ihrer Buchung gegeben haben, nicht hätten vorhersehen können, dass Sie darunter leiden oder zu Schaden kommen würden, wenn wir unseren Vertrag mit Ihnen verletzten würden oder (b) die nicht durch einer Vertragsverletzung oder einem anderen Verschulden unsererseits oder unserer Mitarbeiter oder, wenn wir für diese verantwortlich sind, unserer Lieferanten entstanden sind. Darüber hinaus können wir keine Haftung für Verluste oder Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Firma, eines Unternehmens, eines Gewerbetriebes oder Handelsgeschäfts übernehmen.
13. Beschwerden
(1) Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie während Ihres Urlaubs Grund zur Beanstandung oder Probleme mit Ihrem Urlaub haben, müssen Sie uns oder den Anbieter der betreffenden Dienstleistung(en) (falls nicht wir für die Durchführung dieser Reisedienstleistung verantwortlich zeichnen) unverzüglich informieren. Dieses Abhilfeverlangen können Sie auch an Ihr Reisebüro richten. Jede Mitteilung soll im Interesse Ihrer Beweissicherung schriftlich erfolgen und unserem Customer Relations Desk oder dem Anbieter der betreffenden Dienstleistung übermittelt werden. Wenn Sie jedoch weiterhin unzufrieden sind, müssen Sie uns innerhalb von 28 Tagen nach dem Ende Ihres Urlaubs (oder bei Beschädigung oder Verlust des Gepäcks innerhalb der in Klausel 12(6) genannten Fristen) Ihre Buchungsreferenz und alle Einzelheiten Ihrer Beschwerde mitteilen. Nur der Reiseanmelder sollte uns schreiben. Wenn Sie Ansprüche gegen uns geltend machen wollen, müssen Sie, wo anwendbar, die Fristen für Klagen einhalten. Für alle Ansprüche und vorbehaltlich Klausel 12(4) können wir leider keine Haftung übernehmen, wenn Sie den oben genannten Verfahren nicht folgen.
14. Schäden und Verhalten
(1) Wenn Sie bei uns buchen, übernehmen Sie die Verantwortung für von Ihnen verursachte Schäden oder Verluste. Die vollständige Bezahlung eines solchen Schadens (der, wenn er nicht genau bekannt ist, angemessen geschätzt wird) muss so schnell wie möglich an uns oder den betreffenden Anbieter erfolgen. Wenn die tatsächlichen Kosten des Verlustes oder der Beschädigung den Schätzbetrag übersteigen, müssen Sie die Differenz zahlen, sobald sie bekannt ist. Sind die tatsächlichen Kosten geringer als der bezahlte Betrag, wird die Differenz zurückerstattet. Sie sind auch verantwortlich für die Erfüllung aller Ansprüche, die im Zusammenhang mit solchen Schäden oder Verlusten Dritte uns gegenüber geltend machen, sowie für alle Kosten, die uns durch Ihre Handlungen entstehen (einschließlich unserer eigenen vollständigen Rechtsverfolgungskosten sowie der Kosten eines solchen Dritten). Wir empfehlen Ihnen sicherzustellen, dass Sie über eine angemessene Reiseversicherung verfügen, die Sie gegen solche Ansprüche absichert.
(2) Wir erwarten, dass alle Gäste Rücksicht auf andere Menschen und Mitreisende nehmen. Wenn sich ein Gast nach unserer begründeten Meinung oder nach dem vernünftigen Ermessen des Kapitäns so verhält, dass er für Andere (z.B. andere Gäste) eine Gefahr für deren Gesundheit, Leben oder Eigentum darstellt oder Sachschäden verursacht oder verursachen könnte oder unsere Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 nicht einhält oder sich weigert, Gesetze, behördliche Anordnungen oder Vorschriften zu befolgen, illegale Drogen oder Waffen jeglicher Art besitzt, nach alleinigem Ermessen von NCL ein unangemessenes Verhalten an den Tag legt, auf einer Liste von Sexualstraftätern steht, den NCL-Guest Ticketvertrag nicht einhält oder sich nicht an die Richtlinien von NCL hält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Schiffsregeln und/oder den Verhaltenskodex von NCL oder den rechtlichen Anweisungen der Offiziere und Besatzung des Schiffs nicht jederzeit Folge leistet, sind wir berechtigt, die Pauschalreise des betreffenden Gastes oder der Gäste, in erheblichen Fällen auch ohne vorherige Ankündigung, zu beenden. In diesem Fall ist der betreffende Gast oder sind die betreffenden Gäste verpflichtet, das Schiff oder eine andere entsprechende Unterkunft zu verlassen oder die Reise abzubrechen.
Wir übernehmen keine weitere Verantwortung gegenüber diesen Gästen, dies schließt alle Rückreisemodalitäten mit ein. Es erfolgt keine Rückerstattung und wir übernehmen keine Kosten, die durch die Kündigung entstehen.
15. Konditionen der Anbieter
Einige der Reise-Dienstleistungen, die Ihren Urlaub ausmachen, werden von unabhängigen Anbietern zur Verfügung gestellt. Diese Anbieter erbringen diese Leistungen zu ihren eigenen Geschäftsbedingungen. Einige dieser Bedingungen können oft in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Konventionen oder Vorschriften (siehe Klausel 12(5)) die Haftung des Anbieters Ihnen gegenüber einschränken oder ausschließen. Kopien der relevanten Teile dieser Bedingungen sind auf Anfrage bei uns oder dem jeweiligen Anbieter erhältlich.
16. Sonderwünsche, Mobilitätseinschränkungen, Behinderungen, Krankheiten, Allergien und Kinder
(1) Wenn Sie besondere Wünsche haben, können Sie uns dies bei der Buchung gerne mitteilen. Obwohl wir uns bemühen werden, alle derartigen Anfragen nach Möglichkeit zu erfüllen (oder an den jeweiligen Anbieter weiterzuleiten, wenn sich die spezielle Anfrage nicht auf die Kreuzfahrtleistung Ihres Urlaubs bezieht), können wir jedoch nicht garantieren, dass jeder Buchungs-Sonderwunsch erfüllt wird, es sei denn, Ihr Sonderwunsch wird ausdrücklich auf Ihrer Reisebestätigung als ein von uns akzeptierter Sonderwunsch bestätigt. Außer in den Fällen, in denen Ihr Sonderwunsch ausdrücklich bestätigt wurde, stellt die Nichterfüllung eines Sonderwunsches keine Vertragsverletzung unsererseits dar. Die Bestätigung, dass ein Sonderwunsch notiert oder an den Anbieter weitergeleitet wurde oder in andere Unterlagen aufgenommen wird, stellt keine Bestätigung dar, dass der Sonderwunsch erfüllt wird. Sofern und solange nicht ausdrücklich in der Reisebestätigung bestätigt, sind alle Sonderwünsche abhängig von ihrer Verfügbarkeit. Jede Sonderanforderung/Sonderwunsch, den wir akzeptiert haben, wird auf Ihrer Reisebestätigung ausdrücklich als akzeptiert bestätigt.
(2) Die Informationen, die Sie vor Ihrer Buchung über Ihren Kreuzfahrt-Urlaub (auf unserer Webseite, in unseren Broschüren oder anderswo) erhalten, enthalten einen allgemeinen Hinweis, der sich auf die Eignung des Kreuzfahrt-Urlaubs für Personen mit eingeschränkter Mobilität bezieht. Allerdings bedeutet eingeschränkte Mobilität natürlich für jeden Einzelnen etwas Anderes, denn wir wissen, dass die individuellen Fähigkeiten, Einschränkungen und Anforderungen sehr unterschiedlicher Natur sein können. Wenn Sie als Gast an eingeschränkter Mobilität oder einer Krankheit oder Behinderung oder einer schweren Allergie leiden, die sich auf Ihren Urlaub auswirken könnte, so geben Sie uns bitte vor der Buchung alle Einzelheiten bekannt, damit wir Ihnen genaue Informationen über die Eignung des Kreuzfahrt-Urlaubs unter Berücksichtigung Ihrer spezifischen Bedürfnisse geben können. Wir können in Bezug auf eine solche eingeschränkte Mobilität, einen solchen Zustand, eine solche Behinderung oder einer schweren Allergie ein ärztliches Attest oder andere Unterlagen, Informationen oder Reisetauglichkeitserklärungen verlangen, soweit wir es im Einzelfall für notwendig halten. In jedem Fall müssen Sie uns bei der Buchung und bei jeder Änderung Ihrer Mobilität, Ihres Zustandes, Ihrer Behinderung oder einer schweren Allergie alle Einzelheiten schriftlich mitteilen (einschließlich Angaben zu medizinischen Geräten oder Mobilitätshilfen wie z.B. Rollstühlen, die Sie mitbringen werden oder müssen). Sie müssen uns auch umgehend benachrichtigen, wenn sich nach der Bestätigung Ihrer Buchung eine Einschränkung Ihrer Mobilität, eine Änderung Ihres Gesundheitszustandes, eine Behinderung oder eine schweren Allergie ergibt, die sich auf Ihren Kreuzfahrt-Urlaub auswirken könnte. Sollten Sie aufgrund Ihrer eingeschränkten Mobilität oder Behinderung Hilfe bei der Ein- oder Ausschiffung benötigen, informieren Sie uns bitte, wenn möglich bei der Buchung, spätestens jedoch 48 Stunden bevor die angeforderte Hilfeleistung erforderlich ist. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an unseren Gästeservice (Guest Services).
(3) Bitte beachten Sie Klausel 2: Öffentliche Gesundheit, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19, Verständnis der Risiken. Sie erkennen an, dass die medizinische Versorgung auf einem Kreuzfahrtschiff eingeschränkt oder verzögert sein kann und dass das Schiff zu Zielen reisen könnte, an denen keine medizinische Versorgung verfügbar ist. Bestimmte internationale Sicherheitsanforderungen, Schiffbauvorschriften und/oder geltende Verordnungen können für mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen mit einer schweren Seh- und/oder Hörbehinderung zu Schwierigkeiten, Behinderungen und nur eingeschränkter Reiseleistung führen. Gäste, die einen Rollstuhl benötigen, müssen ihren eigenen Rollstuhl mitbringen, da alle auf dem Schiff vorhandenen Rollstühle nur für den Notbetrieb bestimmt sind. Für die Bequemlichkeit und den Komfort dieser Gäste wird dringend empfohlen, einen zusammenklappbaren Rollstuhl mitzubringen. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass die Standardkabinen nicht barrierefrei und rollstuhlgerecht gestaltet sind. Sie müssen körperlich fit genug sein, um Ihren Kreuzfahrt-Urlaub selbstständig zu gestalten. Sollte dies nicht möglich sein sind Sie verpflichtet mit einer Begleitperson reisen, die in der Lage ist, Ihnen während Ihres gesamten Kreuzfahrt-Urlaubs Hilfe zu leisten. Werdende Mütter in oder über der 24. Schwangerschaftswoche zum Zeitpunkt der Einschiffung können nicht an Bord des Schiffes reisen.
(4) Die Gäste müssen angemessene Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um sich während ihres Urlaubs zu schützen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich zu vergewissern, dass die Lebensmittel, die Sie verzehren möchten, keine Stoffe enthalten, gegen die Sie zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Verzehrs allergisch sind.
(5) Gäste mit eingeschränkter Mobilität können möglicherweise an bestimmten Freizeitgestaltungen oder Programmen an Bord des Schiffes oder an Land in den Anlaufhäfen nicht teilnehmen, wenn dies zu einer Gefahr für sie selbst oder eine andere Person führen würde.
(6) Kleininder an Bord eines Norwegian Schiffes müssen zum Zeitpunkt des Auslaufens mindestens sechs Monate alt sein. Bei Reisen mit 3 oder mehr aufeinanderfolgenden Tagen auf See muss das Kind zum Zeitpunkt des Auslaufens jedoch mindestens 12 Monate alt sein.
(7) Jeder Gast unter 18 Jahren, der nicht mit seinen eigenen Eltern oder Erziehungsberechtigten reist (sondern z.B. in Begleitung von Großeltern, anderen Verwandten oder Freunden), muss über eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten (von beiden Elternteilen unterschrieben) verfügen, die eine Reise und im Notfall eine medizinische Behandlung erlaubt. Das Original des unterschriebenen Formulars (eine Kopie ist nicht zulässig) muss zusammen mit einer Kopie des Führerscheins oder Reisepasses beider Elternteile einem Vertreter der Norwegian Cruise Line am Pier beim Check-in vorgelegt werden. Andernfalls kann die Beförderung des Gastes verweigert werden. In diesem Fall wird keine Rückerstattung des Reisepreises gewährt und es werden keine Ausgaben, Kosten oder andere Beträge irgendwelcher Art die der Gast im Vertrauen auf diese Reise bereits getätigt hat, erstattet.
17. Landausflüge und Prospektinformationen
(1) Die Angaben in unseren Broschüren entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung. Wir werden Ihnen (in unserer Broschüre, auf unserer Webseite und/oder an Bord) Informationen über Landausflüge geben, die Sie an Bord des Schiffes kaufen können. Je nach Verfügbarkeit können Sie Plätze auf ausgeschriebenen Landausflügen normalerweise im Voraus buchen. Die Angaben zu allen Landausflügen (einschließlich der voraussichtlichen Abfahrtszeiten) können sich ändern, und gelegentlich können Ausflüge auch abgesagt werden. Landausflüge unterliegen einer Teilnehmerbegrenzung, daher empfehlen wir Ihnen, gewünschte Ausflüge bereits bei Bestätigung der Kreuzfahrt zu buchen. Einige Ausflüge sind ggf. zum Zeitpunkt der Buchung nicht verfügbar. Landausflüge können storniert werden, wenn die für diesen Ausflug ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
(2) Nur soweit die Landausflüge bereits in den Kosten Ihrer Kreuzfahrtpauschalreise enthalten sind oder bei der Buchung Ihrer Kreuzfahrt mit gekauft wurden ("Landausflüge eingeschlossen"), sind Landausflüge Teil Ihrer Kreuzfahrt oder Ihres Kreuzfahrtarrangements und diese Allgemeine Reisebedingungen finden darauf Anwendung. Für alle anderen von Norwegian oder dritten Betreibern nur vermittelten Landausflüge gelten gesonderte Bedingungen dieser Betreiber, die von uns völlig unabhängig sind. Für alle Landausflüge, die Sie buchen und die nicht im Pauschalreisepreis inbegriffen sind, schließen Sie mit uns einen getrennten Vermittlungs-Vertrag. Im Rahmen dieses Vertrages übernehmen wir nur die Verantwortung für die Auswahl seriöser Veranstalter, die Ihren Ausflug organisieren und durchführen, haften jedoch nicht für die Handlungen oder Unterlassungen des Betreibers oder seiner Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Subunternehmer oder anderer mit dem Ausflug verbundener Personen (mit Ausnahme unserer eigenen Mitarbeiter). Falls wir auf irgendeiner Grundlage für den Ausflug haftbar gemacht werden, sind wir berechtigt, uns auf alle in diesen Allgemeinen Reisebedingungen enthaltenen oder erwähnten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse zu berufen. Inbegriffene Landausflüge sind Bestandteil Ihres Pauschalreisevertrags mit uns und unterliegen diesen Allgemeinen Reisebedingungen. Unsere Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 gelten für Landausflüge und Gäste müssen diesen jederzeit Folge leisten. Bei einer Nichteinhaltung sind wir berechtigt, ein erneutes Betreten des Schiffs zu verweigern, eine Quarantäne an Bord des Schiffs oder eine Ausschiffung anzuweisen, Fälle, den Regierungs- oder Gesundheitsbehörden zu melden oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die nach unserem eigenen Ermessen erforderlich sind, um die Gesundheit und das Wohlbefinden anderer zu schützen. In solchen Fällen hat der Gast keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder Schadensersatz jeglicher Art. Gäste tragen die Verantwortung für alle zugehörigen Kosten, Strafen, Aufwendungen und die Bereitstellung angemessener Reisedokumente für jeden Hafen, einschließlich zur Rückführung, und wir übernehmen gegenüber dem Gast im Hinblick auf solche von uns ergriffenen Maßnahmen keinerlei Haftung (siehe Klausel 2).
(3) Wir können nicht zu jeder Zeit für die Richtigkeit der Informationen garantieren, die im Zusammenhang mit Landausflügen oder über den Hafen oder das Gebiet, dass Sie im Allgemeinen besuchen, gegeben werden, oder dass ein bestimmter Ausflug stattfinden wird, da sich die Gegebenheiten und Bedingungen schnell ändern können. Insoweit behalten wir uns vor, solche Informationen bei Bedarf zu erneuern. Die Nichtdurchführung bzw. Stornierung eines bestimmten Landausflugs stellt keine erhebliche Änderung eines wesentlichen Merkmales Ihres Kreuzfahrtarrangements dar und berechtigt Sie nicht zu einer anderen Entschädigung als der Erstattung der Kosten des betreffenden Ausflugs bzw. der betreffenden Ausflüge, wenn Sie diese bereits bezahlt haben. Ebenso ist jede Vermittlungshaftung, die wir im Zusammenhang mit einem Landausflug haben, auf die Kosten des jeweiligen Ausflugs beschränkt. Vorbehaltlich dieser Allgemeinen Reisebedingungen beschränken oder schließen wir unsere Haftung für Tod oder Körperverletzung, die durch unsere Fahrlässigkeit entstehen, jedoch nicht aus.
18. Pässe, Visa und Gesundheitsbestimmungen
(1) EU-Bürger benötigen einen gültigen EU-Pass, welcher mindestens 6 Monate nach dem Tag der Beendigung der Reise noch gültig sein muss, um an den in unseren Broschüren oder auf unserer Webseite angebotenen Kreuzfahrten oder Kreuzfahrtarrangements teilnehmen zu können. Die in einer Broschüre oder auf unserer Webseite enthaltenen Einreise- und Gesundheits-informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Einreise-bestimmungen für EU-Bürger, die einen EU-Pass besitzen, finden Sie auf unserer Webseite. Wenn EU-Bürger, die im Besitz eines EU-Passes sind, für die Einreise in ein anderes Land ein Visum benötigen, werden die entsprechenden Informationen auf der Seite der betreffenden Kreuzfahrt oder an anderer Stelle auf unserer Webseite angezeigt. Achtung: Wenn Sie Bürgen eines Schengen-Staates sind und die Kreuzfahrt den Schengen-Raum nicht verlässt, können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis reisen. Wenn Sie kein EU-Bürger sind oder keinen EU-Pass besitzen, müssen Sie die für Ihren gewählten Urlaub geltenden Pass- und Visabestimmungen (einschließlich aller Länder, in die oder durch die Sie reisen möchten) prüfen und sicherstellen, dass Sie diese erfüllen, die relevanten Informationen finden Sie hier: CIBTvisas. Die erforderlichen Visa können Sie dann über den Visum- und Reisepassdienstleister CIBTvisas (http://cibtvisas.de/) anfordern. Informationen zu den Einreisebestimmungen der USA finden Sie unter http://travel.state.gov. Für die Einreise in andere Länder wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder das Konsulat des betreffenden Landes. Alle Gäste, einschließlich EU-Bürger, müssen Einreise- und andere offizielle Bestimmungen für alle Länder prüfen, in oder durch die sie reisen, sowie alle für die Rückkehr in ihr Wohnsitzland geltenden Bestimmungen, zum Zeitpunkt der Buchung sowie frühzeitig und kurz vor der Abfahrt. Bestimmungen ändern sich regelmäßig und es können (möglicherweise kurz vor oder zum Zeitpunkt der Abfahrt) aufgrund von COVID-19, seinen Varianten oder anderen potenziell übertragbaren Krankheiten neue Reisebeschränkungen verhängt werden. Sie müssen sich während Ihrer Reise über solche möglichen neuen Reisebeschränkungen aktuell informieren.
(2) Der Zeitaufwand für die Beschaffung eines Reisepasses für einen EU-Bürger ist sehr unterschiedlich, und Sie sollten diese Beschaffungsfristen bei der für Sie zuständigen Passbehörde erfragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Reisepassanträgen aufgrund der Coronavirus-Pandemie aktuell in den meisten Ländern erheblich länger dauern kann. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen Antrag auf einen neuen oder auf Erneuerung Ihres Reisepasses so frühzeitig wie möglich stellen.
(3) Um in die USA einzureisen, muss jeder Reisende (einschließlich Kinder) ein Visum haben, es sei denn, sie haben Anspruch auf das Visa Waiver Program (VWP). Die meisten EU-Urlauber haben Anspruch auf das VWP, aber bitte beachten Sie den nachfolgenden wichtigen Hinweis. Alle Besucher der USA (einschließlich Kinder), die für das VWP in Frage kommen, müssen im Voraus im Rahmen des elektronischen Reisegenehmigungssystems (Electronic System for Travel Authorisation - ESTA) für die Einreise in die USA eine Reisegenehmigung beantragen. Sie müssen mindestens 72 Stunden vor Ihrem Abflug oder Ihrer Abreise in die USA auf der ESTA-Webseite einen Online-Bewerbungsantrag (Details siehe unten) ausfüllen, aber es wird empfohlen, sich früher zu bewerben. Wenn der Antrag angenommen wird, erhalten Sie die Genehmigung über die Webseite. Die Genehmigung erfolgt in der Regel sehr schnell, kann aber bis zu 72 Stunden dauern, falls Daten überprüft werden müssen. Sie sollten sich die ESTA-Zulassungsnummer notieren, wenn Sie diese erhalten.
(4) Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich falls erforderlich eine ESTA-Zulassung oder ein US-Visum zu besorgen. Wenn Sie vor der Einreise keine Genehmigung zur Einreise über die ESTA-Webseite oder ein US-Visum erhalten, dürfen Sie Ihren Hinflug oder Ihre Reise in die USA nicht antreten. Es fallen dann die vollen Stornogebühren an.
Wichtiger Hinweis: Nicht alle EU-Besucher der USA qualifizieren sich für das Visa Waiver Program. Wenn Sie jemals verhaftet wurden (selbst wenn Sie nicht wegen einer Straftat verurteilt wurden) oder einen Vorstrafeneintrag irgendeiner Art haben, müssen Sie ein Visum beantragen. Es gelten auch andere Ausnahmen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die US-Botschaft oder das US- Konsulat im Land Ihres Wohnsitzes. Die Visabestimmungen können sich ändern. Sie sollten diese USA Einreisebestimmungen bereits bei der Buchung genau beachten und rechtzeitig vor der Abreise erneut überprüfen, da sich die Visum-Anforderungen ändern können.
(5) Aktuelle Einreisebestimmungen von Kanada und den USA für Minderjährige: Erwachsene, die mit Minderjährigen unter 18 Jahren in die USA reisen, und nicht die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Minderjährigen sind, müssen im Besitz einer notariell beglaubigten Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten sein, die dem Minderjährigen die Reise und medizinische Behandlung in Notfällen gestattet. Minderjährige unter 21 Jahren, die nicht mit beiden Elternteilen nach Kanada reisen, müssen im Besitz eines notariell beglaubigten Briefes sein, der die tatsächlichen Reisedaten und Unterschriften beider Elternteile enthält und den Namen der Person(en) angibt, mit denen der Minderjährige reist, und ihnen die Erlaubnis erteilt, den Minderjährigen zu begleiten.
(6) Es liegt auch in Ihrer Verantwortung, sich frühzeitig vor der Abreise über alle empfohlenen und erforderlichen Impfungen, Gesundheitsvorkehrungen und anderen gesundheitsbezogenen Maßnahmen zu erkundigen und diesen Folge zu leisten (einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung einer Infizierung mit COVID-19, seinen Varianten oder anderen übertragbaren Krankheiten). Details erhalten Sie bei Ihrer Hausarztpraxis, Reiseklinik oder Ihrem Gesundheitszentrum. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Informationen vom oder der Website der Regierung Ihres EU-Landes. Sie sollten ebenfalls Informationen zu empfohlenen Impfungen und Gesundheitsvorkehrungen hinzuziehen, die in dem Land verfügbar sind, in dem Sie wohnen. Falls Sie Staatsbürger eines Landes in der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind und ein anderes Land in der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums besuchen, sollten Sie sich vor der Abfahrt in Ihrem Land um eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, EHIC) kümmern. Eine EHIC ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Impfungen und andere gesundheitliche Anforderungen/ Empfehlungen können sich jederzeit kurzfristig oder ohne vorherige Ankündigung für jedes Reiseziel ändern. Bitte wenden Sie sich daher sechs Wochen sowie kurz vor der Abfahrt an Ihren Arzt, Ihr Zentrum für Reisemedizin oder eine andere verlässliche Quelle, um sicherzustellen, dass Sie die aktuellen Bestimmungen kennen und diesen Folge leisten können. Bitte beachten Sie, dass es bei der Ausreise und Einreise in das Vereinigte Königreich, europäische Länder und Länder in Übersee zu umfangreichen Tests und Temperaturmessungen kommen kann, sodass sich die Einschiffung oder Ausschiffung verzögern kann. In bestimmten Situationen und bei einer Ankunft aus bestimmten Ländern sind Sie möglicherweise verpflichtet, sich bei der Ankunft über einen festgelegten Zeitraum in Quarantäne oder Selbstisolation zu begeben.
(7) Es liegt in der Verantwortung des Reiseanmelders, dafür zu sorgen, dass alle Mitglieder der Gruppe vor der Abreise im Besitz aller notwendigen Reise- und Gesundheitsdokumente sind, die von jeglichen staatlichen Behörden und gemäß unseren Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 (wie in Klausel 2 beschrieben) gefordert sind. Alle Kosten, die bei der Beschaffung solcher Unterlagen anfallen, sind von den Gästen selber zu tragen. Leider können wir keine Haftung für den Fall übernehmen, dass Ihnen die Nutzung von Transportmitteln oder die Einreise in Länder verweigert wird, falls Sie nicht im Besitz der notwendigen Dokumente sind und diese nicht bei sich führen oder auf andere Art und Weise geltende Bestimmungen nicht erfüllen (einschließlich gesundheitlicher Vorsorgemaßnahmen und Maßnahmen zur Verhinderung einer Infizierung mit COVID-19). Wenn das Fehlen notwendiger Reise- oder sonstiger Dokumente zu Geldbußen, Zuschlägen oder anderen Geldstrafen führt, die uns auferlegt oder an uns übertragen werden, oder wenn uns Auslagen entstehen, sind Sie verpflichtet, uns diese zu erstatten. Falls Sie aufgrund einer Nichteinhaltung gesundheitsbezogener oder anderer Bestimmungen oder der Unmöglichkeit, diese einzuhalten, nicht in der Lage sind, zu reisen, werden Stornierungsgebühren erhoben (siehe Klausel 8).
(8) Andere ansteckende oder Infektionskrankheiten als COVID-19: Wir haben das Recht, Gästen, denen nach Ermessen des Kapitäns, des medizinischen Schiffspersonals oder anderer autorisierter Offiziere der Landgang von Einwanderungs- oder anderen Regierungsbehörden nicht genehmigt werden könnte, oder die eine ansteckende oder Infektionskrankheiten haben könnten oder die nach Ermessen des Kapitäns das Wohlbefinden oder die Sicherheit anderer Gäste oder der Besatzung gefährden könnten, an jedem Hafen eine Einschiffung, Ausschiffung oder ein erneutes Betreten des Schiffs zu verweigern oder ein Verbot zu verhängen, die Kabine zu verlassen. In solchen Fällen hat der Gast keinen Anspruch auf eine Rückerstattung der Reisekosten oder Schadensersatz jeglicher Art. Darüber hinaus übernehmen wir keinerlei Haftung für daraus entstehende Kosten oder Aufwendungen. Im Fall einer Quarantäne an Bord des Schiffs trägt jeder Gast die daraus resultierenden Risiken und Aufwendungen, werden jedem Gast die Kosten für die Verpflegung und Unterbringung während der Quarantäne täglich zahlbar in Rechnung gestellt und trägt jeder Gast alle anderen anfallenden Gebühren und Aufwendungen, wenn er während der Dauer der Quarantäne an Bord des Schiffes bleibt.
(9) Möglicherweise stellt Ihnen das Auswärtige Amt Ihres EU-Landes für Ihren Urlaub relevante Informationen und Empfehlungen zur Verfügung. Es wird Ihnen dringend empfohlen, diese Informationen und Empfehlungen vor der Buchung sowie frühzeitig und kurz vor der Abfahrt zu lesen.
19. Sichere Fluggastdaten und erweiterte Passagierinformationen
(1) Aus Sicherheitsgründen verlangen die Vereinigten Staaten, die meisten europäischen und viele andere Länder, dass die Fluggesellschaften vor dem Abflug Informationen über ihre Passagiere zur Verfügung stellen. Diese behördlichen Anordnungen werden als Secure Flight Passenger Data (SFPD) oder Advanced Passenger Information (API) bezeichnet. Wenn Sie einen Flug bei NCL buchen, sind wir gesetzlich und vertraglich verpflichtet, diese Informationen im Namen der Fluggesellschaft erfassen.
Vollständiger Name, wie er in Ihrem Reisepass steht (einschließlich aller weiteren Vornamen)
Geburtsdatum
Geschlecht
Passnummer und weitere Details
ggf. Redress-Nummer (siehe unten*)
Es können auch andere Informationen erforderlich sein.
* Eine Redress-Nummer ist eine Nummer, die Fluggäste, die beim Fliegen in die Vereinigten Staaten oder beim Versuch, in die Vereinigten Staaten zu fliegen, zuvor falsch identifiziert wurden, in den USA beantragen können, um künftige Probleme zu vermeiden.
(2) Die oben genannten Informationen müssen bei der Buchung eines Flug-Inklusiv Urlaubs bei NCL oder, falls bei der Buchung nicht angegeben, sofort auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie dies nicht tun oder ungenaue oder unvollständige Angaben machen, können wir Ihre Buchung nicht annehmen, Ihre Buchung wird storniert oder Ihnen wird die Beförderung auf Ihrem Flug oder die Einreise in die USA und/oder in andere Länder, für die diese Anforderung gilt, verweigert. Dann fallen Stornogebühren an, und Sie sind für alle Kosten, Auslagen, Bußgelder und andere Beträge verantwortlich, die Ihnen, NCL und/oder der Fluggesellschaft dadurch entstehen.
(3) Wenn Sie bei uns eine reine Kreuzfahrt buchen, sind Sie bei allen Direktbuchungen von Flügen, für die eine SFPD oder API erforderlich ist, dafür verantwortlich, die oben genannten Informationen an die Fluggesellschaft, oder an Ihr Reisebüro oder Ihren Reiseveranstalter weiterzugeben, sobald Sie dazu aufgefordert werden. Wenn Sie Ihre NCL-Kreuzfahrt nicht antreten können, weil Sie auf Anforderung keine Informationen zur Verfügung stellen oder ungenaue oder unvollständige Angaben machen, fallen Stornogebühren an, wie es in unseren Allgemeinen Reisebedingungen festgelegt ist.
Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von SFPD oder API eine getrennte Anforderung für das Elektronische System zur Reisegenehmigung oder ESTA (Electronic System for Travel Authorisation) ist - siehe Klausel 18 unserer Allgemeinen Reisebedingungen.
20. Finanzielle Sicherheit
(1) Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Vereinbarungen gemäß Ihrer Bestätigung aufgrund der Insolvenz von NCL (Bahamas) Ltd. nicht erfüllt werden können, wurde eine Versicherung bei der International Passenger Protection Ltd. via Liberty Mutual Insurance Europe SE, Luxembourg abgeschlossen, die für Buchungen gilt, die in einem Mitgliedsland des Europäischen Wirtschaftsraums (das sind alle EU-Mitgliedstaaten zusammen mit Norwegen, Island und Liechtenstein) vorgenommen wurden und inkludiert zusätzlich die Länder Monaco und Gibraltar.
Für die Schweiz wurde eine Versicherung bei der International Passenger Protection Ltd. via Liberty Mutual Insurance Europe SE – Switzerland, Luxembourg abgeschlossen. Diese Versicherung wird sicherstellen, dass Sie eine Erstattung des gezahlten Preises (falls die Reise noch nicht stattgefunden hat) oder eine Erstattung der Ausgaben für eine zwangsmäßig notwendig gewordene Heimreise (falls die vertraglich festgelegten Vereinbarungen eine Heimreise beinhalten) erhalten werden. Weitere Informationen finden Sie in dem Versicherungsschein, der Ihnen bei der Buchung ausgestellt wurde.
(2) Wir sind auch mit der Federal Maritime Commission in den USA verbunden.
21. Verzögerung und Abweichung
(1) Bei Verspätung am Abreise- oder Heimreiseort übernehmen wir keine Haftung für Verspätungen, die auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind (siehe Klausel 11).
(2) Der Kapitän hat jederzeit das Recht (ob allein oder auf Anraten anderer), die Fahrt des Schiffs zu bestimmen, darunter das Recht, ohne Lotse oder Schlepper fortzufahren. Der Kapitän hat außerdem das Recht, von der vorgegebenen Route und/oder dem Zeitplan abzuweichen und in jedem beliebigen Hafen anzulaufen, jeden beliebigen Hafen zu meiden oder früher oder später in jedem beliebigen Hafen anzulaufen, um Schiffe zu schleppen und zu unterstützen und Hilfe anzubieten oder zu leisten, um Leben zu retten oder Eigentum zu erhalten oder aus einem anderen Grund oder Zweck, der nach dem Urteil des Kapitäns des Schiffes (ob allein oder auf Anraten anderer) angemessen ist, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt aufgrund von Wetterbedingungen, betrieblichen Angelegenheiten, des medizinischen Zustands von Personen an Bord, der Sicherheit, des Komforts oder der Bequemlichkeit von Gästen sowie anderer Maßnahmen, Vorsorgemaßnahmen oder Bestimmungen aufgrund von COVID-19 oder einem beliebigen anderen Gesundheitsnotstand. Diese Abweichung begründet keine Haftung unsererseits und stellt keine erhebliche Änderung eines wesentlichen Merkmales Ihrer Pauschalreise dar.
22. Flüge
(1) Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 sind wir verpflichtet, Sie auf die Existenz einer sog. "Community list" aufmerksam zu machen, die Angaben über Luftfahrtunternehmen enthält, die in der EU einem Betriebsverbot unterliegen.
(2) Wir sind verpflichtet, Sie über die Fluggesellschaft(en) (oder, falls die Fluggesellschaft(en) nicht bekannt ist, über die in Frage kommende(n) Fluggesellschaft(en)) zu informieren, die Ihren Flug zum Zeitpunkt der Buchung durchführen wird (werden), wenn Sie eine Flug-Kreuzfahrtpauschalreise gebucht haben. Wenn wir Sie zum Zeitpunkt der Buchung nur über die voraussichtliche(n) Fluggesellschaft(en) informieren können, werden wir Sie hinsichtlich der tatsächlichen Fluggesellschaft(en) in Kenntnis setzen, sobald uns diese bekannt ist (sind). Jede Änderung der Fluggesellschaft(en) nach Bestätigung Ihrer Buchung wird Ihnen so schnell wie möglich mitgeteilt.
(3) Wir sind zum Zeitpunkt der Buchung nicht immer in der Lage, Ihre Flugzeiten zu bestätigen. Die Flugzeiten auf Ihrer Bestätigungsrechnung dienen nur als Richtwerte und sind freibleibend und unverbindlich. Die aktuellen Zeiten werden auf Ihren E-Tickets angezeigt, die ca. zwei Wochen vor Abflug verfügbar sind. Sie müssen Ihre Tickets daher sofort nach Erhalt sehr sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Flugzeiten haben. Es ist möglich, dass sich die Flugzeiten auch nach der Ausstellung von Tickets ändern - wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
(4) Jede Änderung der Fluggesellschaft, Ihres Abflughafens, der Flugroute oder der Flugzeiten berechtigt Sie nicht zur Stornierung oder Änderung anderer Arrangements oder zur Nichtzahlung unserer normalen Gebühren, es sei denn, dies ist in diesen Allgemeinen Reisebedingungen festgelegt.
(5) Wenn der Beförderer, bei dem Sie eine bestätigte Flug-Buchung haben, einem wie oben beschrieben Betriebsverbot unterliegt, aufgrund dessen wir/der Beförderer Ihnen keine geeignete Alternative anbieten können, gelten die Bestimmungen der Klausel 10 (Änderungen und Stornierung durch uns).
(6) Es liegt in der Verantwortung des Gastes, a) die Regelungen zum Freigepäck aller gebuchten Flüge zu überprüfen; wenn Sie Ihre Anreise vom/zum Schiff bei verschiedenen Flugunternehmen oder in unterschiedlichen Klassen gebucht haben, können sich die Gepäckregelungen unterscheiden – bitte überprüfen Sie daher die Websites der Flugunternehmen jedes Fluges auf Ihrer Route; b) die Abflugs- und Ankunftsterminals aller Flüge zu überprüfen; c) sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig und mit allen notwendigen Unterlagen beim Check-in-Schalter und am Abflugsgate erscheinen. Aufgrund von Bestimmungen einiger Fluggesellschaften können wir nicht immer Sitzplätze für unsere Gäste reservieren. Es liegt generell nicht in unserer Verantwortung, Sitzplätze für Flüge zu reservieren. Wir empfehlen unseren Gästen daher, die Fluggesellschaft(en) direkt zu kontaktieren, um eine entsprechende Sitzplatzauswahl zu bestätigen. Einige Fluggesellschaften nehmen Reservierungsanfragen für Sitzplätze nur gegen eine zusätzliche Gebühr an und für den Fall, dass die Tickets bereits ausgestellt wurden. Flugtickets können erst ausgestellt werden, wenn der komplette Reisepreis Ihres Kreuzfahrturlaubs bezahlt wurde. Wir und die Fluggesellschaften sind jederzeit darum bemüht, allen Service-Anfragen nachzukommen, zum Beispiel für das Hinzufügen von Vielfliegernummern, Anfragen besonderer Speiseanforderungen oder Mobilitätshilfen. Einige Fluggesellschaften schränken die Anrechnung und/oder die Nutzung von Vielfliegermeilen in Verbindung mit unseren Reisetarifen ein. Alle Gäste sind dafür verantwortlich, die durch die Fluggesellschaften erhobenen Servicegebühren zu zahlen. Diese Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
(7) Bitte beachten Sie, dass Ihre Beförderung den Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft unterliegt, die Ihren Flug durchführt. Diese können auf der Webseite der Fluggesellschaft eingesehen werden. Wenn Sie gegen die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft verstoßen oder diese nicht einhalten oder haftbar gemacht werden und die Fluggesellschaft aus diesem Grund die Zahlung irgendeines Betrags von uns verlangt, sind wir berechtigt, diese Zahlung von Ihnen zu fordern.
(8) Die Fluggesellschaften beschränken ihre Haftung in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Übereinkommen und Vorschriften.
23. Einschiffungszeiten
Sie müssen den Check In und Boarding-Auflagen nachkommen, die auf unserer Webseite unter „Häufig gestellte Fragen“ aufgeführt sind oder Ihnen auf andere Weise mitgeteilt werden. Wenn Sie beim Ein- oder Ausschiffen aufgrund eingeschränkter Mobilität oder einer Behinderung Hilfe benötigen, lesen Sie bitte Klausel 16. Wenn Sie in einem Hafen oder an einem Ort nicht rechtzeitig zur Einschiffung ankommen, übernehmen wir keine Haftung für die Folgen. Wir sind nicht verpflichtet, die Abreise zu verzögern oder von der geplanten Reiseroute abzuweichen, und Sie haben alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen. Kosten im Zusammenhang mit dem Transport zum Schiff, wie z.B. Reisekosten, Regierungsgebühren, Visagebühren, Aufenthaltskosten, Unterkunft, Flugpreis, Startgeld, Mietwagen oder Vermittlungsgebühren müssen von Ihnen getragen werden.
24. Tarife und Zusatzleistungen
(1) Weitere Dienstleistungen und Waren, die während Ihres Urlaubs zur Verfügung gestellt werden und alle Hafen- oder Flughafengebühren sowie Steuern, die nicht im bestätigten Pauschalreisepreis enthalten sind, müssen von Ihnen zusätzlich bezahlt werden. Darüber hinaus und wenn zum Zeitpunkt der Buchung nicht anders bestätigt, enthält der Reisepreis keine Reiseversicherung, Getränke, Crew-Trinkgelder, Trinkgelder verbunden mit Serviceleistungen, Abgaben (z. B. Mehrwertsteuer), die von den örtlichen Behörden im Hafen oder in den Hoheitsgewässern auf Waren und Dienstleistungen an Bord des Schiffes erhoben werden, Hotelmahlzeiten an Land, Landausflüge, Anschlussflüge (sofern nicht gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Kreuzfahrt bei uns gebucht), persönliche Ausgaben, Essen in bestimmten Bordrestaurants und keine anderen nicht ausdrücklich im Preis enthaltenen Leistungen. Die veröffentlichten Reisepreise sind Richtpreise, können sich jederzeit ändern und hängen von der Verfügbarkeit ab. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise pro Person, basierend auf Doppel-/Zweierbelegung und enthalten die entsprechenden staatlichen Gebühren und Steuern in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Höhe.
(2) Werden an Bord des Schiffes Dienstleistungen für Sie erbracht oder Waren von Ihnen gekauft oder verzehrt, muss die Zahlung dieser Zusatzkosten vor dem Verlassen des Schiffes erfolgen. Für solche Dienstleistungen oder Waren können von den örtlichen Behörden im Hafen oder in den Hoheitsgewässern Gebühren (z. B. Mehrwertsteuer) erhoben werden. Einige Länder verlangen beispielsweise die Zahlung der Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen vor Ort. Wir werden unser Bestes tun, um Sie vor Ihrer Kreuzfahrt über solche Gebühren zu informieren. Unbeschadet eines Pfandrechts an Ihren Gütern sind Sie damit einverstanden, dass wir berechtigt sind, in Bezug auf jedes Gepäck oder jedes Gut in Ihrem Besitz bis zur vollständigen Bezahlung aller uns von Ihnen geschuldeten Beträge, die Verbringung Ihres persönlichen Gepäcks von Bord entsprechend aufzuhalten.
25. Dokumente
Sie sind verantwortlich dafür, dass sie alle für den Urlaub notwendigen Impfungen rechtzeitig vor Urlaubsantritt erhalten haben und dass Sie alle für den Urlaub notwendigen gültigen Dokumente zur Verfügung haben, wie Passagierticket, Reisepass, Visa, Impfpass und alle anderen Unterlagen, einschließlich der von jeglichen staatlichen Behörden und gemäß unserer Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen bezüglich COVID-19 (wie in Klausel 2 beschrieben) geforderten Unterlagen, die für die geplanten Anlege- und Ausschiffungshäfen erforderlich sind.
Leider können wir keine Haftung für den Fall übernehmen, dass Ihnen die Nutzung von Transportmitteln oder die Einreise in Länder verweigert wird, falls Sie nicht im Besitz der notwendigen Dokumente sind und diese nicht bei sich führen oder auf andere Art und Weise geltende Bestimmungen nicht erfüllen (einschließlich gesundheitlicher Vorsorgemaßnahmen und Maßnahmen zur Verhinderung einer Infizierung mit COVID-19). Wenn das Fehlen notwendiger Reise- oder sonstiger Dokumente zu Geldbußen, Zuschlägen oder anderen Geldstrafen führt, die uns auferlegt oder an uns übertragen werden, oder wenn uns Auslagen entstehen, sind Sie verpflichtet, uns diese zu erstatten (siehe Klausel 18(7)).
26. Eigentums- und Gepäckbeschränkungen für Gäste
(1) Sie unterliegen allen Gepäckbeschränkungen, die während des Urlaubs bei allen Fluggesellschaften, einschließlich Flug- und Landtransportunternehmen, gelten. Sie sind dafür verantwortlich, diese vor dem Abflug zu überprüfen und übernehmen die Verantwortung für jegliches nicht zugelassene Gepäck oder zusätzliche Gebühren, die durch Einschränkungen verursacht werden, einschließlich etwaiger Übergepäckgebühren, die von einem Luftfahrtunternehmen erhoben werden. Unsere Vorschriften für Kreuzfahrten sind wie folgt. Nur die für die Kreuzfahrt geeignete Kleidung, Gegenstände und Geschenke dürfen von jedem Gast mit an Bord genommen werden. Jeder Gast darf zwei Gepäckstücke mitbringen, wobei jedes Gepäckstück maximal 20 kg wiegen darf. Jedes Gepäckstück muss deutlich mit dem Namen des Gastes, dem Namen des Schiffes, der Kabinennummer und dem Abfahrtsdatum gekennzeichnet sein. Jeder Gast, der mehr als 40 kg Gepäck mit an Bord nehmen möchte, muss unsere vorherige Zustimmung einholen.
(2) Sie dürfen keine Schusswaffen, Sprengstoffe, brennbare Materialien oder andere gefährliche oder illegale Gegenstände mit sich führen. Solche Gegenstände oder Schadstoffe, die sich bei der Einschiffung in Ihrem Besitz befinden, sind unverzüglich einem geeigneten Mitarbeiter auszuhändigen und können beschlagnahmt, vernichtet oder den Behörden übergeben werden. Sie dürfen keine berauschenden Getränke oder Drogen mit an Bord nehmen. Solche Gegenstände, die sich bei der Einschiffung in Ihrem Besitz befinden, sind unverzüglich dem Kapitän des Schiffes zu übergeben. Sie haben kein Recht wegen des sich daraus ergebenden Verlustes oder wegen der erlittenen Unannehmlichkeiten Forderungen zu stellen.
(3) Der Kapitän des Schiffes oder ein von ihm dazu autorisiertes Besatzungsmitglied ist jederzeit berechtigt, die von einem Gast gebuchte Kabine zu betreten, um verbotene Stoffe oder Substanzen zu suchen oder um Reparatur-, Wartungs-, Instandhaltungs- oder Sicherheitsarbeiten durchzuführen. Der Gast verpflichtet sich, sich jeder persönlichen Durchsuchung oder der Durchsuchung von Gepäck und Waren zu unterwerfen, wenn dies von uns oder einem Anbieter oder einem Dritten, der mit entsprechender Vollmacht handelt, im Interesse der Sicherheit vernünftigerweise verlangt wird.
(4) Sie müssen Gepäck, das nicht in der Kabine des Schiffes aufbewahrt wird, im Gepäckraum oder Safe des Schiffes unterbringen und werden für dieses Gepäck von uns eine Quittung erhalten. Sie müssen sicherstellen, dass keine wertvollen oder wichtigen Gegenstände im Gepäck verbleiben - siehe Klausel 12(6).
(5) Bei jedem Gepäcktransfer, auch bei der Abreise aus einem Hotel oder Flughafen, bei der Ankunft an einem neuen Zielort oder beim Wechsel des Fahrzeugs oder Transportmittels, ist es Ihre Aufgabe, Ihr Gepäck zu identifizieren und sicherzustellen, dass es so behandelt wird, wie es für die Zustellung zum nächsten Zielort angemessen ist. Jedes Eigentum, das am endgültigen Bestimmungsort auf einem Schiff zurückgelassen wird, kann auf Kosten des Gastes gelagert und zurückgeführt werden.
(6) Haustiere, Vögel, Vieh und andere Tiere sind an Bord des Schiffes nicht erlaubt. Behinderte Gäste und Gäste mit eingeschränkter Mobilität können jedoch ihren registrierten Begleithund mitbringen, sofern sie alle geltenden Anforderungen erfüllen (einschließlich der vom Wohnsitzland des Gastes oder Ihrer Fluggesellschaft auferlegten Anforderungen). Bitte teilen Sie uns bei der Buchung mit, ob Sie einen registrierten Begleithund mitbringen möchten.
27. Auslandsflughafen/Hafentransfer
(1) Wenn Sie Ihre eigenen Flugarrangements getroffen haben, können Sie vorbehaltlich der folgenden Bedingungen bei einigen Kreuzfahrten die Transfers zwischen Flughafen und Schiff (und umgekehrt) bei uns buchen. Sofern nicht anders angegeben, gelten die folgenden Bedingungen auch für Transfers zwischen Flughafen und Schiff, die Teil einer Flug-Inklusiv Buchung bei uns sind oder bei denen Sie diese gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Kreuzfahrt bei uns buchen.
(2) Bei reinen Kreuzfahrtbuchungen können Transfers gleichzeitig mit Ihrer Kreuzfahrt oder zu einem späteren Zeitpunkt gebucht werden, aber da sie von ihrer Verfügbarkeit abhängig sind, wird empfohlen, sie so bald wie möglich zu buchen. Transfers sind nur an den Tagen möglich, an denen die Kreuzfahrt beginnt und endet. Die Kosten der Transfers sind zusammen mit dem Restbetrag der Reisepreises zu bezahlen. Transfers können vor Fälligkeit des Restbetrags kostenfrei storniert werden. Nach Fälligkeit des Restbetrags fallen die gleichen Stornogebühren an wie für die Kreuzfahrt. Die Flugdaten sollten bei der Buchung des Transfers angegeben werden. Im Falle einer Änderung dieser Angaben sollten Sie uns so schnell wie möglich benachrichtigen. Je nach Verfügbarkeit werden wir uns bemühen, Ihnen eine alternative Transferzeit anzubieten, sofern Sie aufgrund einer Änderung der Flugzeiten nicht mehr mit Ihrem gebuchten Transfer reisen können. Wenn wir diese Transferalternative nicht anbieten können, kann der Transfer wie oben beschrieben storniert werden.
(3) Sie erhalten für Ihren bestätigten Transfer einen Gutschein, den Sie vorlegen müssen, bevor Sie in Ihr Transferfahrzeug einsteigen können. Haben Sie Ihren Gutschein zu diesem Zeitpunkt nicht dabei, können Sie möglicherweise nicht mit Ihrem Transfer befördert werden. Die Transfers fahren zu einem angekündigten Zeitpunkt vom entsprechenden Flughafen oder Hafen zum festgelegten Abfahrtsort. Es liegt in Ihrer Verantwortung, zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein, da das Transferfahrzeug nicht warten kann. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, nach unserem Ermessen anstelle eines Transferbusses jeden anderen Fahrzeugtyp einzusetzen, einschließlich eines Minibus oder Taxis.
(4) Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn Sie Ihren Transfer aus irgendeinem Grund verpassen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Flugverspätungen, Annullierungen oder andere Gründe, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen) oder Ihnen der Zugang zum Transfer aus irgendeinem in dieser Klausel oder einer anderen Klausel dieser Allgemeinen Reisebedingungen genannten Grund verweigert wird. Wenn Sie Ihren Transfer aus einem Grund verpassen, der außerhalb Ihrer Kontrolle liegt, werden wir uns bemühen, Sie in einem späteren Transfer unterzubringen, sofern es einen solchen gibt, können dies jedoch nicht versprechen. Für einen verpassten oder irgendeinen anderen Transfer, bei dem Ihnen die Mitnahme gemäß dieser Klausel oder einer anderen Klausel dieser Allgemeinen Reisebedingungen verweigert wurde, wird keine Rückerstattung gewährt. Wir sind nicht verantwortlich, ein anderes Transportmittel zu organisieren oder dessen Kosten zu übernehmen.
(5) Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Gepäck ordnungsgemäß in das Transferfahrzeug eingeladen und bei der Ankunft im Hafen oder Flughafen von Ihnen übernommen wird. Sie sind zu jeder Zeit für Gepäck und andere persönliche Gegenstände verantwortlich und werden auf eigene Gefahr mit dem Transferfahrzeug befördert. Wir haften nicht für Gepäck oder persönliche Gegenstände, die bei einem Transfer mitgeführt werden oder mitgeführt werden sollen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, deren Verlust, Beschädigung oder Diebstahl). Für den Fall, dass wir für einen solchen Anspruch haftbar gemacht werden, gelten die Klauseln 12(4) und 12(7) dieser Allgemeinen Reisebedingungen.
(6) Alle angegebenen Transferzeiten sind Schätzungen, die auf der direktesten Route zwischen Flughafen und Hafen basieren und zugrunde legen, dass keine Verspätungen auftreten. Wir geben keine Garantie oder Zusicherung hinsichtlich der Zeit oder Route, die ein bestimmter Transfer dauern oder nehmen wird. Für Transfers, die nicht Teil einer Flug-Inklusiv Buchung sind oder nicht gleichzeitig mit Ihrer reinen Kreuzfahrt gebucht werden, und unter der Voraussetzung, dass wir einen seriösen Transferanbieter ausgewählt haben, haften wir Ihnen gegenüber in keiner Weise für den Fall, dass Sie den Hafen nicht vor dem Zeitpunkt des letzten Check-ins für die Einschiffung auf dem Schiff oder den Flughafen vor dem letzten Check-in bei der Fluggesellschaft erreichen, weil der Transfer in irgendeinem Stadium (einschließlich vor Abflug am Flughafen oder der Einschiffung am Hafen) aus irgendeinem Grund verspätet ist oder nicht durchgeführt wird. Ohne darauf beschränkt zu sein sind solche Gründe unter anderem Verkehrsstau, Unfall, Panne (unabhängig davon, ob der Unfall oder die Panne das Transferfahrzeug direkt betrifft oder nicht), Umleitung, Straßensperrung, Straßenbauarbeiten und jegliche höhere Gewalt. Dieser Ausschluss gilt unabhängig davon, ob wir oder der Betreiber des Transfers von dem betreffenden Ereignis oder den Umständen vor Beginn des Transfers Kenntnis hatten. Sie sind für alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen verantwortlich, einschließlich gegebenenfalls für diejenigen, die durch Ihr späteres Eintreffen beim Schiff im Anlaufhafen entstehen. Wir werden als Ergebnis daraus nicht haftbar sein, eine Rückerstattung zu leisten, Kosten oder Ausgaben zu übernehmen oder eine Entschädigung oder eine andere Summe irgendeiner Art zu zahlen. Für Transfers, die Teil einer Flug-Kreuzfahrtpauschalreise sind oder gleichzeitig mit der Buchung Ihrer reinen Kreuzfahrt gebucht werden, übernehmen wir keine Haftung für oder unter den in diesem Absatz genannten Umständen, sofern der Transfer mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt durchgeführt wurde.
(7) Wir und der Betreiber des Transfers haben das Recht, den Zutritt in das Transferfahrzeug zu verweigern, wenn Sie betrunken sind oder zu sein scheinen oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen oder sich in einer Weise verhalten, die eine Person, die in dem Transferfahrzeug mitreist, oder den Fahrer des Transfers nötigt, stört oder gefährdet oder wenn Sie Gegenstände beschädigen oder beschädigen könnten.
(8) Unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieser Klausel ist jegliche Haftung, die wir Ihnen gegenüber auf irgendeiner Grundlage für oder im Zusammenhang mit einem Transfer haben, der nicht Teil einer Flug-Kreuzfahrtpauschalreise ist oder nicht gleichzeitig mit der Buchung Ihrer reinen Kreuzfahrt gebucht wird, auf jeden Fall auf die Erstattung der Kosten des Transfers beschränkt, die an uns gezahlt wurden, es sei denn, der Anspruch bezieht sich auf Tod oder Körperverletzung oder Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder persönlichen Gegenständen. Ansprüche, die Gepäck oder persönliche Gegenstände betreffen, unterliegen dieser Klausel. Bei Ansprüchen im Zusammenhang mit Tod oder Körperverletzung übernehmen wir die Verantwortung für die Auswahl seriöser Transferunternehmen, haften jedoch nicht für die Durchführung des Transfers selbst oder für Handlungen oder Unterlassungen des Transferunternehmens oder seiner Mitarbeiter, Vertreter, Lieferanten oder Subunternehmer oder anderer mit dem Transfer verbundener Personen (mit Ausnahme unserer eigenen Mitarbeiter). Wir übernehmen keine weitere oder größere Haftung. Für den Fall, dass wir für einen Transfer haftbar gemacht werden, der nicht Teil einer Flug- Kreuzfahrtpauschalreise ist oder nicht gleichzeitig mit der reinen Kreuzfahrt gebucht wurde, sind wir berechtigt, alle in diesen Allgemeinen Reisebedingungen enthaltenen oder erwähnten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse geltend zu machen. Wir sind ohne Einschränkung berechtigt, uns in Bezug auf jegliche Ansprüche gegen uns auf die Klauseln 11, 12(2) und 12(7) dieser Allgemeinen Reisebedingungen zu berufen.
28. Schadenersatz
Sofern in diesen Allgemeinen Reisebedingungen nicht anders angegeben, müssen Sie uns für alle Kosten entschädigen, die uns durch Ihr vertragswidriges Verhalten entstehen oder die wir dadurch erleiden und die nicht im dem von Ihnen an uns bezahlten Reisepreis enthalten sind, einschließlich (ohne Einschränkung) Kosten für medizinische, zahnärztliche oder ähnliche Behandlungen, Unterkunft, Transport, Rückführung oder Sachschäden. Sie müssen uns auch für alle Kosten, Auslagen oder andere Beträge schadlos halten, die uns infolge der Nichteinhaltung einer Bestimmung dieser Allgemeinen Reisebedingungen entstehen, einschließlich beispielsweise dem Versäumnis, uns gemäß Klausel 19 (Sichere Fluggastdaten und erweiterte Fluggastdaten) Informationen zu geben.
29. Reisesanktionen und -bestimmungen
(1) Das Finanzministerium der Vereinigten Staaten hat über das Office of Foreign Assets Control ("OFAC") eine Reihe von umfassenden Sanktionen gegen verschiedene Länder erlassen, insbesondere gegenüber Ländern wie Krim, Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea), Kuba*, Sudan, Syrien, Iran, Russland und Weißrussland. Diese Sanktionen schränken die Möglichkeiten der Kreuzfahrtgesellschaften ein, Geschäfte mit diesen Ländern und ihren Bürgern zu tätigen, wozu auch gehört, dass Bürger dieser Länder nicht an Bord unserer Schiffe reisen dürfen. Dementsprechend ist es die Politik von Norwegian, dass wir Ihre Buchung nicht akzeptieren können, wenn Sie Bürger oder Einwohner eines sanktionierten Landes sind und wir sind berechtigt, Ihre Buchung zu stornieren und die Beförderung zu verweigern, es sei denn, Sie können die folgenden Bedingungen erfüllen, indem Sie uns folgendes zur Verfügung stellen:
a. Den Nachweis der Staatsbürgerschaft in einem nicht sanktionierten Land; ODER den Nachweis des Wohnsitzes in einem nicht sanktionierten Land UND
b. den Nachweis, dass Sie die Kreuzfahrt, einschließlich aller Ausgaben an Bord, über eine Bank finanzieren, die mit einem nicht sanktionierten Land verbunden ist.
(2) Sie müssen in der Lage sein, alle oben genannten Bedingungen zu erfüllen, um an Bord eines Schiffes der Norwegian Cruise Line zu reisen. Wenn Sie dies nach Aufforderung nicht tun können (was jederzeit, auch während Ihres Online-Check-ins, möglich ist) und wir Ihre Buchung stornieren, werden Stornogebühren gemäß Klausel 8 erhoben. Es werden weder eine Entschädigung noch Auslagen gezahlt, und Norwegian übernimmt in dieser Situation keinerlei Haftung. Jede Buchung von einem Staatsbürger oder Einwohner eines sanktionierten Landes, der die oben genannten Bedingungen nicht vollständig erfüllt, stellt keinen Verzicht auf diese Bedingungen oder eine Bestätigung ihrer Erfüllung dar. Es liegt in der Verantwortung der betroffenen Gäste, sich zu vergewissern, dass sie in der Lage sind, dem zu entsprechen, bevor sie eine Buchung bei Norwegian vornehmen. Die oben genannten Bedingungen gelten für jedes andere Land, gegen das von den Vereinigten Staaten vergleichbare Sanktionen verhängt werden. Der Gast, einschließlich aller Gäste, die in der/den Reservierung(en) genannt sind, erklärt sich damit einverstanden, die Richtlinien von NCL bezüglich aller anwendbaren Vorschriften des US- Finanzministeriums durch das Office of Foreign Assets Control ("OFAC") einzuhalten, die unter https://www.ncl.com/freestyle-cruise/cruise-travel-documents#travel-sanctions-regulations zu finden sind. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass in dem Maße, in dem der Gast gegen diese Richtlinien verstößt oder den OFAC-Sanktionen unterliegt, dem Gast die Überfahrt verweigert wird und der Gast sowie alle anderen Gäste, die in der/den Reservierung(en) des Gastes enthalten sind, keinen Anspruch auf Rückerstattung der an NCL gezahlten Reisepreise haben.
30. Verwendung von Bildern der Gäste
Der Gast stimmt zu, dass Norwegian die Abbildung des Gastes in Videos, Fotos oder anderen Abbildungen für jegliche Zwecke, sowohl kommerziell als auch nicht-kommerziell, ohne Vergütung und Haftung verwenden und zeigen darf. Die Zustimmung des Gastes umfasst Minderjährige und andere Personen unter dessen Obhut. Der Gast stimmt ferner zu, dass jegliche Arten von Fotos oder Aufnahmen in jeglichen Ton- oder Videoformaten vom Gast, anderen Gästen, Besatzungsmitgliedern, unabhängigen Dienstleistern, Konzessionären, Unterhaltern oder anderen Dritten an Bord des Schiffes des Transportunternehmens oder Abbildungen von diesen Schiffen, ihrem Design, ihrer Ausstattung oder anderen Merkmale oder Teilen dieser Schiffe, vom Gast nicht für kommerzielle Zwecke oder für anderweitige, persönliche oder anderweitige, finanzielle Gewinne verwendet werden, darunter jegliche Medienformate oder Sendungen oder für jede andere Nutzung ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Transportunternehmens. Norwegian ist berechtigt, sämtliche angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um NCL zu schützen und diese Klausel durchzusetzen. Der Gast versteht und stimmt zu, dass Fotografen an Bord den Gast, Minderjährige und andere Personen, die sich in der Betreuung oder Verantwortung des Gastes befinden, fotografieren können und dass diese Fotos bearbeitet und dem Gast und anderen vorgeführt und verkauft werden können. Im folgenden Abschnitt „Personenbezogene Daten und Datenschutz“ erhalten Sie weitere Informationen über unsere Nutzung von Abbildungen des Gastes, einschließlich der Nutzung von Technologien zur Gesichtserkennung.
PERSONENBEZOGENE DATEN UND DATENSCHUTZ
Bei Norwegian Cruise Line Holdings Ltd. ist es unsere Mission, unseren Gästen einen erstklassigen Kreuzfahrturlaub zu bieten. Diese Mission umfasst alle unsere Aktivitäten einschließlich der Produkte und Erfahrungen, die wir an Bord unserer Schiffe bieten, und erstreckt sich über unsere Websites und interaktive Funktionen auf unsere Online-Community, einschließlich Applikationen, Widgets, Blogs, soziale Netzwerke, „Tabs" in sozialen Netzwerken und andere Online- oder Mobile-Angebote (zusammengefasst die „Dienste"). Unsere Dienste sind Eigentum von Norwegian Cruise Line und werden von diesem betrieben. Unsere Datenschutzrichtlinie beschreibt, welche Daten wir online und offline erfassen und wie wir diese Daten verwenden, freigeben und sichern. Sie beschreibt auch Ihre Wahlmöglichkeiten bezüglich der Verwendung, des Zugriffs und der Korrektur Ihrer personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind Informationen oder eine Kombination aus verschiedenen Arten von Informationen, die es ermöglichen könnten, Sie zu identifizieren.
a. Personenbezogene Daten des Gastes, die sensible Daten beinhalten können, unterliegen unserer Datenschutzrichtlinie, die festlegt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Diese können Sie auf unserer Website einsehen. Wir können unsere Datenschutzrichtlinie ohne vorherige Ankündigung aktualisieren. Der Gast stimmt zu, dass wir (1) die personenbezogenen und sensiblen Daten des Gastes speichern, (2) personenbezogene Daten im Rahmen unserer weltweiten Geschäftstätigkeit gemäß der veröffentlichten Datenschutzrichtlinie nutzen, (3) personenbezogene Daten mit unseren verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften teilen und (4) personenbezogene Daten weltweit verarbeiten.
b. Der Gast stimmt zu, dass wir personenbezogene oder sensible Daten mit nicht verbundenen Dritten teilen, (1) mit der Zustimmung oder Autorisierung des Gastes, (2) um eine Transaktion des Gastes abzuschließen, (3) um Gesetzen und Richtlinien, staatlichen und quasi-staatlichen Anfragen, Verfügungen oder rechtlichen Verfahren zu entsprechen, (4) um diesen Vertrag oder andere Vereinbarungen durchzusetzen oder um unsere Rechte, Sicherheit und unser Eigentum sowie die Rechte, Sicherheit und das Eigentum anderer zu schützen, (5) um Vermögenswerte zu kaufen, zu verkaufen oder zu übertragen, (6) um unsere Vertreter oder Dienstleister zu unterstützen, in seinem Auftrag Aufgaben zu erledigen oder (7) zu anderen, in unserer Datenschutzrichtlinie festgelegten Zwecken.
c. Der Gast stimmt zu, dass wir Technologien zur Gesichtserkennung nutzen, um die Einschiffung und/oder Ausschiffung des Gastes zu erleichtern und zu beschleunigen, sowie zu in unserer Datenschutzrichtlinie festgelegten Gesundheits- und Sicherheitszwecken.
Reiseveranstalter ist:
NCL (Bahamas) Ltd., 7665 Corporate Center Drive, Miami, Florida 33126, USA
Vertriebs- und Marketingkontakt:NCL (Bahamas) Ltd., Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden, Germany
Versicherer ist:International Passenger Protection Limited, IPP House, 22-26 Station Road, West Wickham, Kent BR4 0PR, United Kingdom
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Liberty Mutual Insurance Europe SE - Switzerland, 5-7 rue Leon Laval, L-3372, Leudelange, Großherzogtum Luxemburg für die Schweiz
Stand: Oktober 2023