Für diese Reise ist für deutsche Staatsangehörige ein bei Reiseende noch 6 Monate gültiger maschinenlesbarer Reisepass erforderlich! Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Für alle Reisen außerhalb (und teilweise auch innerhalb) der EU gilt nur noch ein elektronischer Reisepass. Wer lediglich einen Kinderreisepass mitführt, muss mit Zurückweisungen durch die entsprechenden staatlichen Behörden der Zieldestinationen rechnen.
Staatsangehörige anderer Länder erkundigen sich bitte bei ihrem Konsulat.
Bitte beachten Sie, dass sich Einreisebestimmungen jederzeit ändern können. Jeder Gast ist hierfür selbst verantwortlich. Die genauen Einreisebestimmungen finden deutsche Staatsbürger unter
www.auswaertiges-amt.de
Bitte achten Sie ebenfalls auf die richtige und vollständige Schreibweise Ihres Namens wie im Reisepass/Personalausweis angegeben. Die Namen, die Sie mit Ihrer Reiseanmeldung an uns zurücksenden sind bindend, bei Änderungen können hohe Umbuchungsgebühren anfallen.
Hinweis Großbritannien: Personalausweise werden grundsätzlich nicht als Reisedokumente für EU-Bürger anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende.
Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein muss. Ausnahmen bestehen für bestimmte EU-Bürger, die bereits einen Aufenthaltsnachweis für das Vereinigte Königreich besitzen.
Ab dem 2. April 2025 benötigen Besucher aus europäischen Ländern außerdem eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), um nach Großbritannien und Nordirland zu reisen. Anträge können von Staatsangehörigen dieser Länder ab dem 5. März 2025 gestellt werden.
Am einfachsten ist die Beantragung mit der „UK ETA App“, die aus dem Google Play oder Apple App Store heruntergeladen werden kann. Personen ohne Smartphone können ihre ETA unter
https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta beantragen.
Medikamenteneinfuhr:
Sollten Sie Medikamente benötigen und mit sich führen, informieren Sie sich bitte über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen für Medikamente in die bereisten Länder.
Versicherung:
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Beide Versicherungen sollten auch die Folgekosten einer Covid 19 Infektion vor oder während einer Reise abdecken. Wir buchen Ihnen gerne eine entsprechende Versicherung hinzu.
Mindestteilnehmerzahl:
Die Mindestteilnehmerzahl der Reise beträgt 20 Personen.